Marktwappen Velden

1973: 1200 Jahre Velden

I. Velden als Herzogs- und Königshof (773 bis 903)

Wenn in diesen Tagen der Markt Velden sein 1200jähriges Jubiläum feiere, ist das ein so stattliches Alter, daß man versucht ist, sich vor Ehrfurcht zu verneigen. Was bedeuten denn 1200 Jahre? Sie bedeuten 40 Generationen von Menschen, die in dieser Ansiedlung aufgewachsen sind, ihr Brot oft kümmerlich genug verdienten, ihre Feste in den Gassen des Ortes, in der Kirche und in den Gasthäusern feierten und auf dem Gottesacker zur Ruhe gebettet wurden. 1200 Jahre bedeuten auch ein Alter, das zwar viele Ansiedlungen der alt bayerischen Heimat, auch entlang der Vils, aufzuweisen haben, das aber nur von wenigen schriftlich verbürgt ist.

In einer Urkunde des Jahres 773 ist Velden zum erstenmal erwähnt.  Erst 15 Jahre später war es, daß Karl der Große den bayerischen Herzog Tassilo absetzte, 27 Jahre später, daß er vom Papst in Rom die Kaiserwürde empfing, 150 Jahre später, daß die Ungarn durch Bayern zogen, Siedlungen und Klöster verwüsteten. Erst im Jahr 955 konnten sie in der Schlacht auf dem Lechfeld unter Bischof Ulrich von Augsburg vernichtend geschlagen und vertrieben werden. All das haben die Bewohner Veldens bereits miterlebt, und dabei muß man davon ausgehen, daß die Ansiedlung Velden noch wesentlich älter ist; denn das Jahr 773 berichtet nicht etwa, daß in diesem Jahr Velden gegründet wurde, sondern daß es in diesem Jahr bestand. Erwägungen allerdings, wieweit die Geschichte Veldens zurückreichen mag, ob es sich um eine Siedlung aus der „Landnahmezeit" der Bajuwaren handelt (um 500) oder schon um eine der Kelten- und Römerzeit, sind wenig erfolgversprechend: denn vorgeschichtliche Funde aus dem engeren Bereich von Velden gibt es bisher nicht.

Die Urkunde des Jahres 773, auf die sich die Jubiläumsfeier gründet, ist genau genommen eine Aktennotiz, die der Bischof Heres (Arbeo) von Freising am 13. September 773 durch einen Kanzleischreiber fertigen ließ. Darin wird festgehalten, daß einige Priester ihre väterlichen Erbgüter der Hl. Maria und der Bischofskirche von Freising vermacht haben. Darunter hat der Priester Sigo mit Einwilligung seiner Brüder im Falle seines Todes sein Eigengut vermacht, das in der Grenznachbarschaft von Feldin liegt. Die erste Erwähnung von „Feldin" bezieht sich also nicht auf eine Sache in Velden selbst; sie beweist aber, daß es einen für das Gebiet namensgebenden Ort bereits gegeben hat. Man könnte sogar vermuten, wenn es nicht sowieso durch spätere Zeugnisse bestätigt würde, daß dieses Velden bereits eine größere, zentrale Bedeutung besessen hat.

Notiz des Bischofs Heres von Freising vom 13. September 773

Ähnlich wie die Notiz von 773 berichtet eine Schenkungsnotiz des Freisinger Bischofs vom Jahr 818: Der edle Mann Ellanmar habe in seinem Hof ein Bethaus (oratorium) errchtet „im Gau Felda neben dem Fluß, der Filusa genannt wird". Er habe den Bischof Hitto von Freising gebeten, dorthin zu kommen. Nachdem ihn der Bischof gefragt habe, wem er die Kirche vererben wolle, gelobte Ellanmar, das Bethaus samt drei Leibeigenen sowie Feldern und Wiesen ihm, das heißt der Bischofskirche von Freising, zu vermachen. Hierauf habe der Bischof die Kirche und den Altar geweiht und auch Reliquien dazugegeben.

Auch in dieser Notiz ist wahrscheinlich nicht der Ort und die Kirche in Velden gemeint, sondern eine Kirche in dem Gau Velden. Aber trotzdem läßt sich durch den Begriff „Gau" nun bereits mehr über das Velden der damaligen Zeit aussagen. Es war der Mittelpunkt eines Klein- oder Untergaues, der sich immerhin, wie bei dem benachbarten Spechtrain-Gau zwischen Vils und Isar nachgewiesen ist, über 20 km erstrecken konnte. Nur darf man sich einen solchen Gau nicht als eine Siedlungseinheit vorstellen, sondern als einen Verwaltungsbezirk, in dem sich verschiedenartiger Streubesitz befinden konnte, Namengebend war der Ort Velden, der herzogliches Fiskal- oder Staatsgut gewesen sein muß und nach der Absetzung Herzog Tassilos durch Karl den Großen im Jahr 788 Königsgut wurde. Während man in vielen solchen Gauen ehemaliges römisches Fiskalgut vermutet, ist sich die Forschung im Fall Veldens und der benachbarten Gaue insofern nicht sicher, weil diese nicht in den römisch durchsetzten Gebieten Altbayerns, etwa dem Salzburg- und Donaugau, liegen, sondern im Siedlungsgebiet der „Ausbauzeit". Doch ist darüber vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß vor 788 erwähnte Orte sowohl oberhalb von Velden (Frauenvils und Moosen) als auch an der unteren Vils anzutreffen sind und zwischen ihnen Gerzen liegt, dessen alten Namen Jorcin man von dem lateinischen divortium (Weg- oder Flußgabel) herleitet.

Velden war also im Jahre 773 und 818 Mittelpunkt eines Gaues, eines herzoglichen beziehungsweise königlichen Verwaltungsbereichs. Die Ansiedlung selbst aber wird man sich als einen großen Gutshof in der Nähe der Kirche, in der späteren Vogtei, vorstellen müssen, vielleicht sogar durch Erdaufschüttungen gesichert, von einem herzoglichen Beamten verwaltet, der auch die Aufsicht über die in der Umgebung verstreuten herzoglichen Besitzungen ausübte.

Noch klarer wird unsere Vorstellung von dem damaligen Velden, wenn es in einer Freisinger Notiz vom Jahr 802 heißt, daß zu Feldun in Anwesenhelt des Grafen Audulf ein Rechtsstreit über das Eigentum an einem Gut bei Lindun (im Landkreis Erding) entschieden worden ist. Es verwundert nicht, daß der Königshof demnach auch Schauplatz des Grafengerichts für eine weite Umgebung war. Diese Notiz ist aber zugleich die erste, in der Velden eindeutig selbst angesprochen wird. Es steht im Jahr 836 wieder im Mittelpunkt, als Bischof Erchanbert von Freising mit einem großen Gefolge dort eintraf und ein Lehengut entgegennahm. Zwischen den Jahren 840 und 846 wird wieder der Gau Feldun erwähnt, in welchem die Einöde Gassau (etwa 9 km nordöstlich von Velden) gelegen war. Im Jahr 885 wird der „Neunte", das ist eine kirchliche Naturalabgabe wie der Zehnt, aus dem königlichen Hof in Veldan an die im Jahr 876/77 von König Karlmann gegründete Kapelle in Altötting geschenkt. Altötting war ein Herzogs- und Königshof wie Velden gewesen, bevor König Karlmann Kapelle und Kloster stiftete. Die heutige innere Gnadenkapelle ist die alte Pfalzkapelle, zu der seit 885 Velden einen wesentlichen Unterhaltsbeitrag leistete. Karlmann selbst ist in Altötting begraben.

In der Zeit zwischen 889 und 891 ging in Velden eine bedeutende rechtliche Veränderung vor sich. Die „Kapelle zu Feldun", die damals zum erstenmal erwähnt ist, wird durch den Diakon und Kanzler des Königs Arnulf mit dessen Zustimmung an die Heiligen Petrus und Emmeram in Regensburg geschenkt. Mit derselben Urkunde kommen auch eine Kapelle in Pauluszell und die zwei Ortschaften Gebensbach und Obergeiselbach samt den dazugehörigen Gebäuden, Hörigen, Feldern, Wiesen und Wäldern an St. Emmeram. Dafür erhält der Diakon Aspert drei Orte, darunter „Jorcin" (Gerzen), die jedoch nach seinem und eines Verwandten Tod auch wieder an St. Emmeram zurückfallen sollen. Damit hat sich zum erstenmal der Bischof von Regensburg in Velden festgesetzt, und er bleibt dort für über 900 Jahre. Nur Vermutungen kann man über die Person dieses Kanzlers und späteren Regensburger Bischofs Aspert anstellen. Daß er die Kapelle zu Velden für seine Verdienste um die königliche Kanzlei geschenkt erhalten hat, darf man wohl annehmen: auch daß er sie bewußt als Mitgift in sein Bischofsamt brachte. Auf dem Bischofsstuhl saß er nur drei Jahre, da er bereits im Jahr 894 starb.

Mit einer Urkunde vom 2. Juli 899 wird das Königsgut Velden auch in seiner territorialen Ausdehnung und Bedeutung wesentlich beschnitten, indem Kaiser Arnulf auf Vermittlung seiner Gemahlin Oda aus dem Königshof Velda, den er einst seiner Gemahlin übereignet hatte, zahlreiche Güter an die Kapelle zu Otting schenkt. Sie sind nur zum Teil genauer zu identifizieren und lagen im Isengau und in der „Veldenermark" an der Vils, in Gassau und anderen Orten.

Damit hatte der Königshof Velden seine Aufgabe und zentrale Stellung eingebüßt, so daß er von dieser Zeit an wohl nur noch als ein Großhof zu betrachten ist. Da er seine Aufsichtsrolle verlor, war er auch selbst für die königliche Gutsverwaltung entbehrlich. Vier Jahre später schenkte König Ludwig das Kind auf Fürsprache seiner Mutter Oda „den Hof, der Velda genannt wird", an die Kirche des hl. Emmeram in Regensburg. Zahlreiche Große des Landes stimmten dieser Schenkung eines Königsguts an die Kirche zu: der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Freising, Eichstätt, Seben, Regensburg und Passau, und die Grafen Luitpold, Gumpold und Iring. Sie waren wahrscheinlich die Ratgeber des jungen Königs in Fragen der bayerischen Politik. Wenn auch das Gut Velden nicht sogleich an die Regensburger Kirche überging, da ihn eine Witwe namens Richni noch bis zu ihrem Lebensende besitzen sollte, so war doch rechtlich der Besitzwechsel vollzogen. Der Kanzler Arnulfs hatte zuerst die Kapelle an Regensburg geschenkt, die kaiserliche Gemahlin begann mit der Aufteilung der Außengüter an das Kloster Altötting, und sie vollendete noch als Witwe den Übergang von Velden selbst an die Bischofskirche von Regensburg.

Damit endete ein großer Abschnitt der Geschichte Veldens. Seine Blütezeit als Mittelpunkt herzoglicher und königlicher Güterverwaltung war vorüber. Der Übergang in bischöfliche Herrschaft zeugt zum letzten Mal von Veldens Bedeutung, da Könige, Grafen und Bischöfe dabei Pate standen. Zugleich aber ist das spätere kleine Velden ein Lehrbeispiel für eine folgenreiche Entwicklung der deutschen Geschichte:

Das Reichsgut und damit die wirtschaftliche Grundlage des Königtums wurde zerstreut, anstatt abgerundet und vermehrt. Der König suchte die Kirche zu unterstützen, da er in ihr einen Bundes genossen erhoffte (was im Kampf Bischof Ulrichs gegen die Ungarn erfolgreich praktiziert wurde); aber er stärkte dadurch auch die auseinanderstrebenden und rivalisierenden Mächte. Die Bismöfe begannen ihrerseits das Schenkungsgut zu organisieren und kleine Staaten, die Hochstifte, auszubilden, so wie weltliche Fürsten. Weder einem König noch einem bayerischen Herzog sollte es gelingen, diese Zerstreuung wieder ganz rückgängig zu machen und einheitliche Territorien zu schaffen. Wie sich die unmittelbare Nachbarschaft von herzoglicher und fürstbischöflicher Verwaltung später in einer Jahrhunderte dauernden Rivalität auswirkte, dafür ist Velden auch ein Beispiel.

II. Velden unter den Bischöfen und Herzögen bis zur Markterhebung (um 1400)

Die Anfänge der bischöflichen Herrschaft liegen im Dunkeln; denn fast gleichzeitig mit dem Besitzwechsel in Velden beginnt eine in der deutschen Geschichte merkwürdige Epoche von über 200 Jahren: Die schriftliche Überlieferung erlahmt mit den Ungarnstürmen seit 907. Nur noch vereinzelt leuchtet in den folgenden Jahrhunderten der Name Velden auf: um 980 in einer Notiz des Klosters Ebersberg, im Jahrhundert in einer Notiz des Stifts Berchtesgaden. Von da an beginnt sich dann die Szenerie wieder zu lichten und man begegnet einem Velden, das von Regensburger Bischöfen regiert mit der benachbarten herzoglichen Verwaltung im Konflikt liegt. Das Fürstbistum versucht seinen Stand zu wahren, während das unter den Wittelsbachern seit 1180 erstarkende Herzogtum die Einflußbereiche geistlicher und weltlicher Fürsten zurückzudrängen, wenn nicht gar auszuschalten versucht. Einen sichtbaren Ausdruck findet die Rivalität zwischen Herzog Ludwig dem Kelheimer und Bischof Konrad von Regensburg, als sie auf einem Landtag zu Straubing am 28. März 1224 beurkunden, daß der Herzog im Falle seines kinderlosen Todes verschiedene seiner Burgen an den Bischof abtreten will, darunter das 1204 gegründete Landshut, während der Bischof dem Herzog ein schon laut früheren Verträgen schuldiges Lehen übergibt, und zwar in Gestalt der„ Vogtei über Velden und über die Güter der Regensburger Kanoniker". Die Vogtei beinhaltet Schutz und Schirm der kirchlichen Güter und zugleich die Gerichtsbarkeit über sie, da die Kirche das Schwert nicht selbst führte. Bemerkenswert aber ist der Satz der Urkunde, wonach der Herzog seine Burgen abtritt „zur Besänftigung der Regensburger Kirche, die Wir des öfteren beleidigt haben". Es ist dies eine der Urkunden, in denen schlaglichtartig das diplomatische Spiel zwischen Herzog und Bischof um rechtliche und wirtschaftliche Positionen zum Ausdruck kommt. Und nicht von ungefähr ist es wieder Velden, das dabei eine Rolle spielte. Mit Hilfe der Vogtgerichtsbarkeit verschaffte sich der Herzog den Eintritt in das bischöfliche Reservat, nachdem der Tod des bisherigen Vogts Graf Eberhard von Dornberg die Möglichkeit dazu gab. Herzogliche und bischöfliche Interessen überlagerten sich nun förmlich. Dies wurde sehr viel später auch bildlich zum Ausdruck gebracht im Wappen von Velden: Die obere Hälfte des Schildes ist von den weiß-blauen Rauten des Herzogs ausgefüllt, die untere Hälfte von den gekreuzten Schlüsseln des Bischofs von Regensburg.

Die Vogtgerichtsbarkeit übten Ministerialen und Adelige aus, die auf der benachbarten Regensburgischen Burg Eberspoint saßen. Die Vogtuntertanen lieferten als Gegenleistung für den herzoglichen Schutz jährlich den Vogthaber an den Hofkasten in Landshut. Im Jahr 1294 verpfändeten die Herzöge dem Bischof Heinrich wegen Geldmangel die Blutgerichtsbarkeit und die Vogtei zu Velden, noch im gleichen Jahr auch den Blutbann zu Eberspoint. Und der Bischof verlieh im Jahr 1296 die Gerichte Eberspoint und Velden seinem Schwager Ulrich von Pinkofen. Dabei wurde bestimmt: Pinkofen solle nur mit Willen des Bischofs Gericht halten, keinen Richter eigenmächtig ernennen, die Leute des Bischofs nicht mit Futterabgaben oder mit Beherbergungen belasten, keinen Krieg zum Nachteil des Bischofs anfangen, sondern Händel mit Hilfe der bischhöflichen Räte und Freunde vereinigen. Das Gericht über Totschlag behielt sich der Bischof selbst vor, während er auf Einnahmen aus anderen Rechtsfällen nach Belieben verzichten konnte. Die beträchtliche Organistion von Gericht und Verwaltung wird aus anderen Stellen der Urkunde deutlich, wo es heißt, daß Pinkofen sich eine Burghut, also eine kleine Schutztruppe, halten darf, daß er mit den Amtleuten des Bischofs nichts zu schaffen habe, daß er keine Gerichtsschergen ohne Wissen und Willen des Bischofs einsetzen darf und daß über das dortige, der Propstei gehörige Gericht überhaupt der Bischof allein verfügt. Das Vogtgericht mit den Burghütern und Schergen stand also dem Propstgericht und den bischöflichen Amtleuten gegenüber. Streitigkeiten zwischen beiden zu schlichten, behielt sich der Bischof vor. In einer weiteren herzoglichen Urkunde von 1295 werden Eberspoint und Velden als „Hofmarken" bezeichnet; so nannte man Gerichts- und Verwalungsbezirke, die unter geistlichen oder weltlichen Herren standen und aus der landesherrlichen Gerichtsorganisation ausgeklammert waren. Diese Bezeichnung „Hofmark" ist insofern von einiger Bedeutung, weil sie vielleicht bei Velden eine Art märktischer Verfassung andeuten könnte, über deren Ursprung man ansonsten keine Nachrichten besitzt. Auch ist es nicht ausgeschlossen, daß eine solche adelige Hofmark der Mittelpunkt einesWirtschaftsmarktes ohne eine märktische Selbstverwaltung war.

Sind schon an sich die Quellen zur Geschichte Veldens nach 1300 sehr spärlich, und erfährt man kaum etwas über die Bevölkerung Veldens in den 200 Jahren von 1200 bis 1400, so gibt der Ursprung des ,,Marktes" Velden noch besondere Rätsel auf. Zu ihrer Lösung muß man auch den Titel "Bürger" heranziehen. Während sich im Jahr 1377 ein Heinrich und Hans einfach als Gebharts von Velden Söhne nennen, werden 1394 in einem Urteilsspruch ein Konrad der Mechtel und Ulrich der Woll als 11 Bürger zu Velden" bezeichnet. Es ist dies die erste bislang bekannte Erwähnung von Bürgern zu Velden, und man muß annehmen, daß dieser Titel bereits auf eine märktische Verfassung des Gemeinwesens schließen läßt. Allerdings weiß man damit noch nichts über die Entstehungszeit und den Inhalt der märktischen Rechte. Die Unsicherheit bezüglich der bürgerlichen Frühzeit teilt Velden aber mit den meisten Gemeinwesen Altbayerns. Daß die Einwohner Veldens vielfach auch später noch nicht den Titel Bürger führten, als „dem Markt Velden " im Jahr 1410 bereits ein Wochenmarkt verliehen war, mag ein Beweis dafür sein, daß die bürgerliche Verfassung nicht unmittelbar mit dieser Wochenmarktverleihung zusammenhängen muß und daß man dem Fehlen des Titels Bürger auch in den früheren Jahrzehnten nicht zu viel Gewicht beizum essen braucht.

Mit Sicherheit hat Herzog Heinrich der Reiche von Bayern-Landshut am 17. Mai 1410 den „Bürgern gemeiniglich des Marktes Velden " einen Wochenmarkt an allen Dienstagen verliehen, was darauf schließen läßt, daß das Gemeinwesen schon vor dieser Verleihung ein „Markt" genannt wurde, daß es auch bereits groß genug war, um einen solchen Wochenmarkt zu brauchen und daß die Bevölkerungsstruktur nicht mehr rein ländlich-bäuerlich bestimmt war.  Mag sein, daß auch die Berufe eines Schneiders im Jahr 1300 und eines Kürschners im Jahr 1413 einen ganz bescheidenen Blick auf die Zusammensetzung der Veldener Einwohner dieser Zeit gestatten. Daß man bis heute die Verleihung des Marktrechtes immer mit der Wochenmarktverleihung im Jahr 1410 in Verbindung bringt, ist jedenfalls nach dem Wortlaut der Urkunde nicht zwingend, doch geht die Gepflogenheit schon auf viele Jahrhuderte zurück, in denen man als ersten Freiheitsbrief auch nur die Urkunde von 1410 kannte.

So wie das Jahr 773 einen Zeitpunkt darstellt, in dem Velden bereits existierte, so bedeutet auch das Jahr 1410 einen Zeitpunkt, in dem das Marktrecht vorhanden war, ungewiß seit wann. Die Titel Bürger und Markt aber bedeuten nicht weniger, als daß sich der Großhof Velden von seiner ländlichen Umgebung absonderte, und zwar sowohl durch die vorzügliche Rechtsstellung und die Berufsausübung seiner Bewohner als auch durch die in Städten übliche dichte Bebauung des Ortes.  Erst als die Veldener in der Mehrzahl nicht mehr selbst Landwirtschaft betrieben, nicht mehr Bauern, sondern Bürger und Handwerker waren, brauchten sie den Wochenmarkt, brauchten sie eine bürgerliche Selbstverwaltung. Wie weit eine solche auch über das Jahr 1410 zurückreichen mag, jedenfalls dürfte sie im Vergleich zum Großteil altbayerischer Städte und Märkte verhältnismäßig spät zu Ende des 14. Jahrhunderts anzusetzen sein.

Überdies aber muß man in Erwägung ziehen, ob der „Markt Velden" des Jahres 1410 überhaupt das ganze Velden umfaßte oder vielleicht nur einen Siedlungsteil, etwa unter Ausklammerung der Vogtei (um die Kirche) oder der Hofmark. Wie kompliziert die Rechts- und vielleicht auch Siedlungsverhältnisse waren, wird in einer Urkunde von 1404 deutllch, in der die Söhne eines Haunolt erklären, daß sie wegen der herzoglichen Steuer auf „ihrer väterlichen Hofmark zu Velden" in des Bischofs Gefängnis zu Eberspoint gekommen seien und auf ihre Ansprüche Verzicht leisten. Noch in einer Urkunde von 1431, also lange nach der Wochenmarktverleihung, ist von den „Hofmarken" Velden und Eberspoint die Rede. Damals schreitet Kaiser Sigismund auf Bitten des Bischofs gegen Herzog Heinrich ein, weil dieser die dortigen „armen Leute" des Bischofs mit Steuern belegt hatte. Mit einer Urkunde von 1408 verleiht Herzog Heinrich dem Bischof das Gericht in seinen „Herrschaften" Eberspoint und Velden vorbehaltlich des Halsgerichts. Diese Vielfalt der Titel mag ein Ausfluß der häufigen Herrschaftswechsel sein, unter denen die Entwicklung Veldens immer wieder zu leiden hatte Sie kann sich aber auch auf verschiedene Siedlungsteile Veldens beziehen.

Deutlicher als in Velden ist die Komplexität eines mittelalterlichen Siedlungsgebildes etwa in Gangkofen an der Rott zu sehen, von dem man auch nicht vermuten würde, daß es aus drei verschiedenen Kernen zusammengewachsen ist: aus dem geistlichen Bereich der Deutschordenskommende, aus dem adeligen Bereich einer Hofmark und aus dem bürgerlichen Bereich des Marktes. Die Bewohner dieser Siedlungskerne standen   unter verschiedenen Herren und folglich unter verschiedenen Rechtsverhältnissen. Vielleicht muß man um das Jahr 1400 eine ganz ähnliche Dreiteilung in Velden annehmen, wenn man von bischöflichen Untertanen hört, von einer adeligen Hofmark des Ritters Haunolt und von einem bürgerlichen, vom Herzog geforderten Markt. Wenn man in späterer Zeit die Umgebung der Kirche als „Vogtei" bezeichnete, falle es auch nicht schwer, zumindest diese und den „Markt” gegeneinander abzugrenzen. Die Vogtei war die Nachfahrin des von König Ludwig dem Kind an Regensburg geschenkten Gutes der „Markt" schloß die Vogtei in einem rechten Winkel ein. Dabei erscheint es ebenso möglich, daß sich die abgewinkelte Marktstraße nach einem uralten Straßenzug orientierte, als daß sie ihre merkwürdige Gestalt durch eine künstliche Verlegung erhielt; denn ältere Katasterpläne lassen auch die Möglichkit erkennen, daß die von Vilsbiburg kommende Straße ursprünglich nördlich an Velden vorbei in gerader Richtung auf den Vilsübergang zielte. Auf jeden Fall weist Velden durch diese Straßenführung einen Grundriß auf, wie er in Altbayern sonst nirgends zu finden ist. Daß er künstlich erzeugt wurde, etwa veranlaßt durch die Gefahr der Vilsüberschwemmungen im Tal oder durch besitzrechtliche Umstände, wäre keine Seltenheit. Offen bleibt in dem ganzen Siedlungsbereich die Lokalisierung der 1398 erwähnten Untertanen der Herrschaft Fraunhofen und der adeligen Hofmark, die vielleicht mit der Urkunde von 1404 bereits ihre Selbstständigkeit eingebüßt hat.

Daß die Errichtung eines solchen bürgerlichen Gemeinwesens auch bis in die weitere Umgebung Wellen schlug, das beweist das Landshuter Rechtsbuch, das einen leider undatierten, aber sicher auf die Gründung des Marktes bezüglichen Artikel enthält. Darin versichern sich die Landshuter Bürger gegenüber den Veldener Bürgern ihres ausstehenden Geldes: Wenn ein Veldener Bürger einem Landshuter etwas schuldet, aber nicht fristgerecht bezahlt, soll der Landshuter Bürger einen Fronboten und Knecht zum Amtmann von Velden senden, damit er vom Schuldner ein Pfand einhebt und nach Landshut schickt. Wenn das der Veldener Amtmann aber nicht tut, kann der Landshuter Bürger den nächstbesten Veldener “der ihm kommt, in Landshut festnehmen, bis daß ihm sein Geld werde". Wenn aber der Amtmann von Velden nichts Pfändbares bei seinem Bürger findet, dann soll man niemand festnehmen; denn “wer nichts hat, der kann nichts geben ". Aus diesem Artikel wird mehr nur allgemein das Privilegienrecht der Bürgergemeinden untereinander sichtbar, sondern auch eine Art Gesamthaftung aller Bürger für einen. Und aus dieser erklärt sich wiederum die Strenge, mit der die “verschworene Bürgergesellschaft" nach den Vermögensverhältnissen und dem Leumund neu aufzunehmender Bürger forschte.

Über dem Tal der Vils entstand im 15. Jahrhundert eine neue Pfarrkirche. Man kann sie als die Statthalterin des einstigen Herzogshofes und wohl auch als die Nachfahrin der um das Jahr 890 an Regensburg geschenkten Kapelle bezeichnen. Wenn dem so ist, wird damit zugleich gesagt, daß Velden erst später ein Pfarrmittelpunkt geworden ist, in einer Zeit, als die Quellen schweigen. In der Zeit um 1150 bestand eine Kirche zu Velden, deren Hauptaltar dem hl. Michael geweiht war, wahscheinlich ebenso wie die Kirche selbst. Es ist aber bemerkenswert, daß gelegentlich einer Stiftung im Jahr 1484 die Pfarrkirche „St. Peter" betitelt wird und die gestiftete Messe auf dem mittleren Altar “darauf rastend ist die heilige Jungfrau Sankt Kathrei", zelebriert werden soll. Der hl. Michael erscheint auch später weder als Kirchen- noch als Altarpatron.  Im Jahr 1205 hat die Pfarrei bereits bestanden, da eine „parochia Velden" damals im Zusammenhang mit Abgaben an das Stift Au genannt wird. Der erste Pfarrer, dessen Name überliefert ist, war der Regensburger Kanoniker Friedrich von Seeon, im Jahr 1300. Seine Stellung beweist, daß es auch in Velden schon frühzeitig üblich war, die Pfarrherrn-Stellen an Domgeistliche zu vergeben, die sich in der Pfarrei durch Vikare oder Hilfsgeistliche vertreten ließen. Im Jahr 1351 wurde die Pfarrei durch Papst Clemens VI. der bischöflichen Tafel unterstellt.

Die Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse sind nicht weniger dürftig als diejenigen über den Markt Velden. Daß die heutige Pfarrkirche St. Peter und Paul seit der Mitte des 15. Jahrhunderts erbaut wurde, ist aus dem Baubefund zu entnehmen. Sie gehört unter die große Zahl spätmittelalterlicher, gotischer Ziegelsteinkichen in Altbayern und ist zwangsläufig in der Architektur des Chores und der dreischiffigen Halle von der Landshuter Bauhütte beeinflußt. Das scheint auch für den Turm zuzutreffen, der den Bau vielleicht erst um 1500 abgeschlossen hat. Er ist gleichsam aus Würfeln aufeinanderget_ürmt, ohne die im Landshuter Hüttenbereich üblichen Blendfelder.  Und sein gemauerter spitzer Helm ist mit einer Kreuzblume aus Naturstein und mit dem Kreuz bekrönt.

Der Eintritt Veldens unter die bürgerlichen Märkte vollzog sich wohl vor dem Jahr 1400. Er fand seine Vervollständigung im Laufe des 15. Jahrhunderts, wofür der Kirchenbau ein sichtbares Zeichen ist. Etwa aus der frühen Kirchenbauzeit, aus dem Jahr 1453, gibt es ein Verzeichnis über die Abgaben verschiedener Haus- und Grundbesitzer im Markt Velden an das Hochstift Regensburg. Es führt 66 Eintragungen auf, ist aber sicher kein vollständiges Einwohnerverzeichnis. Immerhin aber kann man aus den Namen auf einige Berufe schließen, die märktischen Charakter haben: Ein paar Schuster werden genannt, zwei Schneider, zwei Weber, ein Kramer, Kürschner, Bader, Lederer, Bäck, Schmied, Messerschmied und Hufschmied, Wirte muß es auch gegeben haben, da die „ Zapfenpfennig" einen erheblichen Posten ausmachen. Als zusätzlicher Beleg für die bürgerliche Verfassung erscheint im Jahr 1484 ein Magistrat in Gestalt von vier Gemeindevorstehern, den „Vierern".

Die bürgerliche Frühzeit Veldens fällt also zusammen mit der großen Zeit Landshuts unter den drei „reichen Herzögen", die auch deutlich in die Geschicke des Marktes eingegriffen haben. Was in den nächsten drei Jahrhunderten folgte, war das Auf und Ab eines kleinen Gemeinwesens, das nur selten zum Objekt der großen Geschichte wurde. Es war geprägt von Fleiß und handwerklicher Tüchtigkeit, Handelschaft, Ratsherrn-Politik und frommen Stiftungen.

III.      Velden in der „Neuzeit" (bis 1810)

Nachdem im Bayerischen Erbfolgekrieg 1504 das Landshuter Herzogshaus erloschen war, ließ sich im Jahr 1516 ein Münchner Herzogssohn auf der Burg Trausnitz nieder und begann hier einen neuen Abschnitt der niederbayerischen Geschichte. Es waren vielleicht bewußte Einstandsgeschenke des Herzogs aus München, wenn er in diesem Jahr nicht nur die herkömmlichen Privilegien der Städte und Märkte bekräftigte, sondern darüber hinaus auch manche neuen Rechte verlieh. Velden gehörte zu den Nutznießern der neuen Ära. Mit einer Urkunde vom 10. März 1516, ausgestellt zu Landshut, verlieh Herzog Ludwig X. dem Markt Velden ein Wappen, und zwar in Anbetracht der

„Ehrbarkeit, guten Tugend und Vernunft, darin Unser lieb getreu Kammerer, Rat und Gemein Unseres Markts zu  Velden  von Uns berühmt werden , auch der angenehmen getreuen und nützlichen Dienste, so sie Uns bisher erzeigt, bewiesen und getan haben …"

Die Urkunde bedeutete für den Markt nicht nur ein Lob und das Wappen nicht nur einen schönen Zierat.  Mit der Verleihung war zugleich das Recht verbunden, ein eigenes Siegel zu führen und dies nach Wohlgefallen zu gebrauchen, ausgenommen bei Rechtsgeschäften über Grund und Boden, deren Besiegelung der herzoglichen Kanzlei vorbehalten war.  Zwei Tage später wurde in der herzoglichen Kanzlei zu Landshut eine weitere wichtige Urkunde für Velden ausgestellt.  Mit ihr verlieh der Herzog dem Markt zu Velden,

"damit derselbe Unser Markt und desselben Inwohner und Bürger in gut Aufnehmen kommen und gebracht werden ",

zwei Jahrmärkte am Tag nach Michaeli und am Dienstag nach Reminiscere in der Fasten. Freiheit, Fried und Geleit sollte den Marktbesuchern zustehen, wie sie den Bürgern des Markts Vilbiburg verliehen waren. So brachte das Jahr 1516 neue Grundlagen für die Rechtsstellung und das Wirtschaftsleben im Markte. Die Jahrmärkte zogen zweimal im Jahr Handelsleute und bäuerliche Bevölkerung von weither in die Mauern Veldens, und davon profitierten auch Händler und Gewerbetreibende. Der Kammerer, der die Stelle eines Bürgermeisters einnahm, und der Rat weiteten ihren Einfluß zugleich mit den neuen Aufgaben aus.

Aber gerade auf dem Gebiet der Jahrmärkte herrschte durch die zahlreichen Marktflecken der Umgebung eine eifersüchtige Konkurrenz. Als Kammerer und Rat im Jahr 1553 versuchten, noch einen dritten Jahrmarkt am Kirchweihfest Peter und Paul zu erhalten, brachten die Märkte Dorfen, Frontenhausen, Geisenhasen, Neumarkt und Gangkofen ihre Bedenken vor. Nur die Vilsbiburger erklärten, daß ihnen ein Jahrmarkt an diesem Tag nicht zu Schaden oder Nachteil sei. Auf jeden Fall aber wurde er von der Regierung nicht genehmigt, obwohl die Veldener über ihren „ wenig besuchten” Wochenmarkt und ihr „schlechtes Gewerb" bitter klagten.  Während es den Veldenern nur um einen weiteren Jahrmarkt ging, auf den sie noch bis zum Jahr 1717 warten mußten, stritten sich das herzogliche Pfleggericht in Vilsbiburg und das Bischöflich Regensburgische Gericht zu Eberspoint um das Recht, den Markt auszurufen und die Rechtsprechung innerhab der 14tägigen Freiung auszuüben, wobei allerdings Eberspoint den kürzeren zog. Die bei den Marktverleihungsurkunden von 1410 und 1416 standen dabei immer wieder im Mittelpunkt des Federkrieges. Auf sie berief man sich auch im Jahr 1604, als Herzog Maximilian dem Bischof Wolfgang von Regensburg „das Schloß und Gut Eberspoint und den Markt Velden " wieder zurückgab, die seit 1438 an die Herzöge verpfändet waren. In Eberspoint und Velden ging es dabei um die „ hofmarkische" und in Velden obendrein um die „marktliche" Gerichtsbarkeit, die dem Bischof überantwortet wurden, während die übrige landesfüstliche Obrigkeit weiterhin den Herzögen zustand. Die dadurch verbriefte Rückkehr Veldens unter die uralte bischöfliche Herrschaft wurde am Lichtmeßtag, dem 2. Februar 1605, vollzogen.

Auch der Dreißigjährige Krieg ging an elden nicht spurlos vorüber, wenn er auch nicht so verheerende Wunden schlug, wie vielerorts. Selbst die Toten des Jahres 1633 wären vielleicht vermeidbar gewesen, wenn die Bürgerschaft mehr Besonnenheit gewahrt hätte. Am Sonntag, dem 19.  Juni 1633 mittags um ein Uhr kamen von Kleinvelden her einige hundert Reiter herangeritten. Ein Vornehmer unter den Reitern begehrte bei der aufgestellten Wache Fourage, während man im Markt die Bürgerwehr mit Musketen und Hellebarden zusammenrief. Der Fähnrich Hans Wolf Poxstainer führte samt einigen Ratsmitgliedern die Verhandlungen, und man einigte sich, einem jeden Reiter eine Maß Bier zu übergeben und die 14 mitgeführten Wägen mit je drei Säcken Hafer zu beladen. Hierüber scheint trotz gutem Zureden ein Widerwillen unter den sich ansammelnden Bürgern und Bauern entstanden zu sein. Jedenfalls soll, nach späteren Zeugenaussagen, der Bierbräu Paulus Elbrechtinger gerufen haben, es kämen 1000 Bauern zu Hilfe, schießt, worauf ein Schuß gefallen ist, ungewiß aus welcher Richtung. Die Reiter, von denen viele abgesessen waren und sich am Bier labten, wichen zunächst über die Brücke zurück und gingen dann zum Angriff über. An die 20 Bürger und 5 Reiter mußten ihr Leben lassen. Ihre Namen sind bekannt, abgesehen von einem „unbekannten Soldaten", der im Verzeichnis aufgeführt ist. Am Dienstag und Mittwoch brachen die Reiter erneut in Velden ein, wo sie ihre Plünderungen fast ohne Widerstand fortsetzten. Von einem Trupp Bauern, der am Dienstag versuchte, dem Markt zu Hilfe zu kommen, sind wiederum an die 15 „im Kornfeld tot verblieben"; am Mittwoch ist „der Neuhover also gebaut worden, daß er aufm Platz blieben". Es war wahrscheinlich derselbe „Herr Neuhofer", dessen Lehrknecht bereits am Sonntag das Leben lassen mußte. Die Untersuchungen scheinen bald im Sand verlaufen zu sein; denn sobald die Veldener mit Hilfe des Pflegrichters von Vilsbiburg und der Regierung wenigstens ihr Hab und Gut einzuklagen versuchten, machten auch die Anführer der geschädigten Truppen ihre Rechnung auf. Auch sie hatten Soldaten, Pferde, Waffen und Material verloren. Bei all dem hatten die Veldener noch Glück; denn es handelte sich nicht, wie ein jüngerer Heimatforscher schrieb, um Schweden, sondern um kaiserliche Truppen aus dem Regiment des Grafen Cratz, das unter dem General Johann von Aldringen stand. Dieser fiel ein Jahr später bei der Verteidigung Landshuts gegen die Schweden. Das Kapitel „Die Schweden in Velden" ist ein Irrtum aus jüngerer Zeit, aber deshalb nicht weniger tragisch.

Über die schriftlich fixierten Rechte hinaus hatten sich auch in Velden „alte Gewohnheiten" herausgebildet, die einmal das Pfleggericht Vilsbiburg, ein andermal das Pfleggericht Eberspoint bestritt und mißachtete. So forderten Kammerer und Rat im Jahr 1607 von der Regierung Schutz gegen verschiedene Übergriffe des Pflegers zu Biburg. Es sei der Veldener Recht, kraft ihres Wappenbriefes die Beurkundung von Verhören, Verträgen, Quittungen und dergleichen vorzunehmen (natürlich auch die Gebühren zu erheben), es sei ihr Recht, kleine Raufhändel, ,,Maultaschen" und wörtliche Auseinandersetzungen unter  den  Bürgern  abzuurteilen,  ferner  einen  Bürger zur Abstrafung selbst an den Rentmeister auszuliefern, während ein landgerichtischer Amtmann keinen Bürger gewaltsam aus seinem  Haus holen darf, ehe ihn nicht der Marktsdiener herausgeboten hat. Auch die „ Veldnersche Leibeigenschaft" spielte in den Auseinandersetzungen unaufhörlich eine Rolle. Während die Veldener behaupteten, daß sie zu einer Leibeigenschaftsabgabe nicht verpflichtet waren, wenn zwei Veldener zusammenheirateten, wies der herzogliche Kastner in Landshut nach, daß sie schon immer "ihre Heirat beim fürstlichen Kasten Landshut abgetragen".  Die Abgabe betrug 5 Prozent vom Heiratgut einer jeden Person, doch konnte sie bei nachgewiesener Armut auch ermäßigt werden.

Die Leibeigenschaft der Veldener rührte aus dem Untertanenverhältnis zum Hochstift Regensburg her. Daß die einschlägigen Abgaben dem Bischof zustehen sollten, wurde in einem Vertrag zwischen diesem und dem Herzog im Jahr 1610 ausdrücklich bestätigt.  Nach einer Hofrats-Erkenntnis des Jahres 1662 sollte es dabei bleiben, daß alle Veldener, die sich im Veldnerischen Gerichtsbezirk über Jahr und Tag häuslich niedergelasscn hatten, leibeigene Leute des Hochstifts Regensburg sein sollen; sofern sie sich aber losgekauft hättcn, sollten sie auf ewig dabei gelassen werden (was der Pfleger zu Eberspoint durch   Urkunden-Klauseln zu umgehen suchte).  Da die Heiratsabgabe eine große finanzielle Belastung bedeutete, wußten die Veldener aus Erfahrung, daß ein „unabgekauftes Bürgerskind" außerhalb des Markts „nit leichtlich einen guten Heirat mehr treffen kann". Andererseits mußte die Leibeigenschaft für jede „ vermögliche Person", die sich in Velden ansässig machen wollte, abschreckend wirken. Dabei wäre die finanzielle Belastung noch erträglich gewesen, wenn sie nicht von einzelnen Beamten willkürlich überzogen worden wäre. Wenn schon einmal eine Bürgerstochter das Glück hatte, sich in eine Regierungsstadt wie Burghausen zu verheiraten, wo sie nach dem Recht automatisch von der Leibeigenschaft frei war, versuchte der Pfleger trotzdem die Heiratsabgabe einzutreiben. Die Möglichkeit, sich freizukaufen, war besonders beschränkt, wenn der Pfleger bis zu einem Viertel des Vermögens und noch mehr dafür einstrich. Trotzdem sind Urkunden über die Leibeigenschafts-Entlassung überliefert: 1653 entließ der Bischof den Studiosus Waizenbeck von Velden aus Leibeigenschaft, 1658 einen Andreas Altinger in Landshut, den Sohn eines Veldener Metzgermeisters, da er sich in den Franziskanerorden begeben will.

Mit den Belastungen und Beschränkungen haben sich die Veldener nie abgefunden. Im Jahr 1757 kam es sogar zu tätlichen Ausschreitungen gegen den Pflegsverwalter von Eberspoint, weil die Bürgerschaft “in Leibeigenschaftssachen je länger je mehr übernommen wurde".  1795 ging man sogar gegen den eigenen Amtskammerer vor. Damals büßten die Bierbrauer ihre Unbotmäßigkeit im Landgerichtskerker in Vilsbiburg als „ Beleidiger der vorgesetzen Obrigkeit". Die „Veldenerische Leibeigenschaft" mag schon lang als ein merkwürdiges Relikt aus mittelalterlicher Zeit betrachtet worden sein im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde sie zusätzlich durch die freiheitlichen Ziele der Aufklärung überholt. Doch erst verhältnismäßig spät wurde sie in Bayern unter König Max 1. durch die Verfassung von 1808 generell aufgehoben. Ein gleichzeitiges Edikt bestimmte: "Mit  dieser  Veränderung  erlöschen  daher von seiten des Leibeigenen aller Dienstzwang, die Entrichtung des Leibzinses und andere ähnliche Gebühren; er kann von seinem vorigen Leibherrn  nicht mehr veräußert oder avoziert (= zurückgerufen) werden; seine Standesverändrung (z. B. Heirat) hängt nicht mehr von dessen Bewilligung ab. Dagegen hören auch vonseiten des Leibherrn alle Verbindlichkeiten auf, welche derselbe gegen den Leibeigenen nach Gesetzen oder Herkommen getragen."

Ein leibhaftiges Stück Mittelalter ging damit für die Einwohner Veldens zu Ende. Zwei Jahre später, man schrieb das Jahr 1810, hörte auch das Hochstift Regensburg zu bestehen auf, nachdem es als Fürstentum des Fürstenprimas von Dalberg die allgemeine Auflösung noch um einige Jahre überdauert hatte. Wie stark aber die Sonderrechte dieses Staates immer noch wirkten, erhellt aus einer Episode: Als 1806, im Jahr der Erhebung Bayerns zum Königreich, in den bayerischen Märkten eigene Marktrichter angestellt werden sollten, war unbestritten, daß der Markt Velden mit seinen gut 150 Bürgern einen solchen nicht unterhalten könnte und dem Landgericht Vilsbiburg unterstellt werden müßte. Dagegen aber wehrte sich das „Landesdirektorium" in Regensburg unter Hinweis auf die Verträge von 1604 und 1610, nach denen der „Hochstift Regensburgische Markt Velden" “keineswegs in die Kategorie der übrigen bayerischen Märkte gezogen werden kann". Tatsächlich wurde die Marktrichterstelle im folgenden Jahr dem Regensburgischen Pfleger zu Eberspoint übertragen.

Innerhalb kurzer Zeit brachen sich nun die gestauten Ströme eine Bahn.  Ihre Auswirkungen mußte man besonders in Velden spüren, das stärker als manch ein anderes Gemeinwesen Altbayerns in uralte Rechts- und Wirtschaftsverhältnisseverstrickt war. Hier waren mehr Instanzen zu überwinen und schaffte die behördliche Rivalität mehr Unruhe als anderswo, die bürgerliche Freiheit war hier gefährdeter, und Handel und Wandel belasteter. Andererseits war Velden gleichsam ein Ausnahmezustand; es war herausgehoben aus der Gleichförmigkeit des Herzogsstaates und immer bereit, aus dem Wagnis seiner Lage noch einen Vorteil zu schlagen. Freilich konnte in kärglichen Jahrhunderten nicht mehr gelingen, als schwer erworbenen Rechten einen Inhalt zu geben und Rang und Stand zu wahren.

Velden und Eberspoint, Kupferstich von Michael Wening 1723, S.19

 

IV. Veldens Weg in die Gegenwart

Um die neue Magistratsorganisation in die Tat umzusetzen, trat am 3. Januar 1807 der alte Magistrat zur Beschlußfassung zusammen. Er bestand aus folgenden Personen und Gremien: dem Färber Michael Schögglmann als Kammerer, dem Franz Xaver Wacker als  Vicekammerer  und  Aktuar  und dem Friedrich Martin Weizenbauer als Marktschreiber; aus den vier „Ratsfreunden" Johann  Ebenhoch, Josef Hamberger, Augustin Koch, Jakob Drexlmayer; schließlich aus dem neunköpfigen  Ausschuß: Michael Mößner, Adam Seemiller, Adam Pögl, Johann Wolfgang Burghaber,  Christoph Altinger, Joseph Attenberger, Johann Georg Reithmayer, Silvester Lichtmanegger, Jakob Gillmayer. Man beschloß, dem Pfleger von Eberspoint, Herrn von Grill, die Marktrichter-Stelle zu übertragen, zur Herstellung eines neuen Magistrats (Bürgermeister, vier Ratsfreunde und vier Ausschusser) die Stimmen der Bürger einzusammeln und den Ratsdienersohn Matthias Eder zum Amtsboten zu bestellen. Aus der Wahl ging der Kramer Josef Stierzlhammer als erster „Amtsbürgermeister" von Velden hervor. In den vier Ratsfreunden vor und nach 1807 erkennt man immer noch die „Vierer, die im 15. Jahrhundert am Beginn der märktischen Organisation standen.

Im Jahr 1818 wurden der Bürgermeister Johann Nepomuk Hamberger und der Marktvorstand Josef Stierzlhamer durch den neuen "Gemeindevorstand" Michael Götschl abgelöst. Hamberger ist bekannt als Stifter des ersten Veldener Krankenhauses, des späteren Johannisstifts. Der Schriftwechsel, den das Landgericht Vilsbiburg über diese Vorgänge führte, lief damals nicht etwa an die Regierung in Landshut, sondern an die Regierung in München: denn zwschen 1808 und 1838 gehörten die Landgerichtsbezirke Vilsbiburg und Landshut zum Isarkreis, das heißt zu Oberbayern.

Im Jahr 1808 erstellte man unter dem Kgl. Rentamt Vilsbiburg den ersten Steuerkataster, der in Velden 171 Hausnummern aufwies, darunter das Rathaus, von dem es heißt: “Ist nicht bewohnt und wird bloß die Schule hierin gehalten." Dieses Verzeichnis der Hausbesitzer läßt eine aufschlußreiche Analyse der Bevölkerung und des Gewerbes von Velden zu, in einem Zeitpunkt, wo die Verhältnisse noch unverfälscht aus dem Spätmittelalter überkommen waren und in unser industrielles Zeitalter einmünden. Allein die Vielzahl der Berufe läßt die Buntheit des gewerblichen Lebens erahnen und macht den Wandlungsprozeß der letzten Zeit deutlich, einen Wandlungsprozeß, der allenthalben zum Rückgang des Handwerks, zur Aufgabe gewerblicher Selbständigkeit und zu stärkerer industrieller Konzentration führt. Die Skala der alten Gewerbe reichte von dem uralten Braugewerbe (die Brauer spielten in den altbayerischen Gemeinwesen immer eine tonangebende Rolle) über das Lebensmittelgewerbe und das stark vertretene Bauhandwerk bis zur Kunst des Malers und Goldschmieds.  Durch diese Vielfalt wurde Veldens Handwerk allen Anforderungen des Marktes und des bürgerlichen Umlandes gerecht. Nicht zu vergessen sind jene im Kataster genannten 34 „Taglohner", die auch in eigenen Häusern wohnten und sich zu Gelegenheitsarbeiten verdingten.  In der Hausgemeinschaft muß man sich damals außer den eigenen Familien auch die Dienstmägde, Gesellen und Lehrjungen vorstellen.

Im Laufe des Spätmittelalters und der Neuzeit darf man in Velden wie in anderen ähnlichen Gemeinwesen eine weithin gleichbleibende Bevölkerungszahl annehmen, da solche Siedlungen nur für eine bestimmte Zahl von Wohngebäuden errichtet waren und der Zuzug vielerlei Einschränkungen unterlag. Rückläufig war die Bevölkerungszahl in Zeiten von Seuchen, die auch Velden nicht verschonten. So erfährt man aus dem Jahr 1612, daß der Fastenmarkt ausfallen mußte „wegen der leidigen Infektionssucht". Auch in dieser Hinsicht brachte die jüngste Zeit durch Aufhebung der Zuzugsbeschränkungen, durch Gewerbefreiheit und sinkende Sterblichkeitsziffern eine nie dagewesene Entwicklung: Im Jahr 1832 zählte man in Velden immer noch bei 167 Wohngebäuden 790 Einwohner, 1875 bei 271 Wohngebäuden bereits 1202 Einwohner, und anschließend verhielten sich die Zahlen so: 1885 287 zu 1381, 1900 268 zu 1447, 1925 294 zu 1569, 1950 312 zu 2242, 1961 360 zu 2039. Im Vorjahr des Jubiläums 1972 zählte Velden 2570 Einwohner in 557 Wohngebäuden. Dabei ist auch die Gemeinde Babing, die am 1. Januar 1972 eingemeindet wurde, berücksichtigt. Der Bestand an Wohngebäuden und Einwohnern stieg also in den letzten 100 Jahren stetig an. Dabei hatte in der Nacht vom 8. auf den 9.  Mai 1865 ein großer Brand den Markt heimgesucht, der 26 Häuser in Asche legte. Er war in der Friedhofstraße ausgebrochen und verbreitete sich durch heftigen Ostwind rasch über die Friedhof- und Kirchstraße und über den Unteren Vormarkt.

Das vorige Jahrhundert war auch eine Zeit sozialer Fortschritte: Ein Krankenhaus und Armenhaus sowie eine Apotheke wurden errichtet, ein Armen- und Krankenhausfond wurde gegründet, die Armen Schulschwestern aus dem Mutterhaus München übernahmen den Mädchenunterricht, eine Kinderbewahranstalt wurde ins Leben gerufen. Diese Einrichtungen entstanden zumeist mit Hilfe hocherziger Stiftungen der Bürgerschaft und der Geistlichen. Man suchte den Handel durch eine Getreideschranne und durch neue Vieh- und Warenmärkte auszuweiten und förderte das Gewerbe durch die Gründung eines Gewerbevereins. Die Eisenbahn, die am 24. Dezember 1898 eröffnet wurde, verband Velden mit Taufkirchen und Dorfen und dadurch mit der bereits seit 1871 bestehenden Bahnlinie München-Mühldorf. Als die Eisenbahn im Jahr 1968 den Personenverkehr einstellte, wurde deutlich, daß auch sie nur eines von vielen Hilfsmitteln war, die der Mensch zu einem bestimmten Stadium seiner technischen Entwicklung zum Überleben gebraucht und wieder hinter sich läßt. Die bescheidene Stichbahn hat ihre Aufgabe, Velden in das Wirtschaftsnetz der weiteren Umgebung einzubeziehen, redlich erfüllt, während ihr bereits das Auto den Rang ablief.

Rückschläge brachte die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg mit ihren für manche Betriebe katastrophalen Wirtschaftsverhältnissen und der Zweite Weltkrieg mit seinem Schreckensende. Während in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit auch Velden an dem allgemeinen „Wirtschaftswunder" in Maßen teilnahm und unter einer tatkräftigen Verwaltung an der Verbesserung seiner Lebensverhältnisse arbeitete, machten sich erste Signale einer Umstrukturierung und Gewichtsverlagerung bemerkbar. Velden war seit den Tagen der Herzogsherrschaft kein übergeordnetes Verwaltungszentrum mehr, und es konnte auch im Laufe der Jahrhunderte gegen die herzogliche Gründung Vilsbiburg und die Regensburgische Burg Eberspoint nicht aufkommen. Als das 19. Jahrhundert eine üppige Aufsplitterung der Verwaltung in ein Landgericht, Rentamt, Bezirksamt, Notariat und in weitere Spezialbehörden brachte, konnte Velden davon nicht profitieren. Es war und wurde nie Behördensitz. Im Gegenteil: Schon zu Beginn der Umwälzungen verloren kleine Marktflecken wie Geisenhausen ihre alten Land- und Pfleggerichte. In unseren Tagen ging die Vergrößerung der Verwaltungsbezirke noch elnen Schritt weiter, indem auch Vilsbiburg gegenüber Landshut an Verwaltungszentralität einbüßte. Gleichzeitig konnte Velden durch eine bedeutende Eingemeindung einen Gebiets- und Bevölkerungszuwachs verbuchen, der die Basis für den weiteren Ausbau von Wohnraum und Wirtschaft verbreiten, den Investitionswillen stärkt und politische Kräfte mobilisiert. Bei all den Wandlungen steht Velden eine reiche und außergewöhnliche Geschichte zur Seite, die sich nicht übersehen läßt, solang die Steine davon Zeugnis geben, und die ihre verbindende Kraft nicht verliert, solang ihr die Menschen Jubiläumsfeiern widmen.

 

Katasterblatt  von Velden um 1820, aus der 1200-Jahr-Festschrift von 1973, S. 23
Katasterblatt von Velden um 1820, aus der 1200-Jahr-Festschrift von 1973, S. 23