Aktuelle Bauleitplanverfahren
Für das Gemeindegebiet des Marktes Velden besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.
Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:
- zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
- aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und am 30.08.2023 den Entwurf gebilligt.
Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 670, 670/16, 671, 681 und 681/1 der Gemarkung Velden und liegt nördlich des Feuerwehrhauses Velden, Vilsbiburger Straße 50.
Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Einzelhandelsflächen umgewandelt werden.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 27.09.2023 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und eine schalltechnische Untersuchung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen als Stellungnahme vorgebracht werden. Die Stellungnahme soll bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann diese auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Manfred Schneider, Velden (Bodenversiegelung, Ressourcenverbrauch Energie, Wasser; Verkehrsbelastung, Lärmbelastung)
- Caroline Butz, Velden (Bodenversiegelung, Oberflächenwasserableitung, Klimaerwärmung)
- Anderas Kerkhoff, Velden (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung)
- Ingrid Gerbl, Velden (Bodenversiegelung, naturschutzrechtlicher Ausgleich)
- Barbara Nitzl, Neufraunhofen (Bodenversiegelung)
- Daniel Dreifke, Edekamarkt Velden (Bodenversiegelung, Verkehrsbelastung, Lärmbelastung)
- Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung)
- Kunden Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung, Verkehrslärm)
- Mitarbeiter Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung)
- Wasserwirtschaftsamt Landshut (Niederschlagswasserableitung,
- Landratsamt Landshut - Immissionsschutz (Emissionen Schall und Licht)
- Bund Naturschutz Bayern e. V. (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung, Bepflanzung der Parkplatzflächen, Emissionen Schall und Licht sowie Beleuchtung, Oberflächenwasserableitung, naturschutzrechtlicher Ausgleich)
- Bayerischer Bauernverband (Flächenverbrauch, Bodenversiegelung, Oberflächenwasserableitung, Emissionen Lärm, Staub und Geruch aus Landwirtschaft)
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplan.pdf - (2,0 MiB)
BPL Schalltechnische Untersuchung.pdf - (14,9 MiB)
Begründung und Umweltbericht zum Entwurf.pdf - (8,6 MiB)
Bauernverband - Stellungnahme mit Anmerkungen.pdf - (143,9 KiB)
Bund Naturschutz - Stellungnahme mit Einwenden.pdf - (2,0 MiB)
Butz Caroline - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (125,1 KiB)
Dreifke Edeka - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (610,8 KiB)
Höhenberger Biokiste - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (274,4 KiB)
Biokiste - Mitarbeiter Stellungnahme mit Einwendungen (75 Unterstützer).pdf - (572,0 KiB)
Biokiste - Kunden Stellungnahme mit Einwendungen (69 Unterstützer).pdf - (363,2 KiB)
Kerkhoff Anderas - Stellungnahme mit Anmerkungen.pdf - (56,8 KiB)
Landratsamt Landshut - Immissionsschutz mit Anmerkungen.pdf - (29,7 KiB)
Nitzl Barbara - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (391,1 KiB)
Schneider Manfred - Stellungnahme mit Bedenken.pdf - (120,4 KiB)
Wasserwirtschaftsamt - Stellungnahme mit Hinweisen.pdf - (139,1 KiB)
Abwägungsbeschlüsse BPL.pdf - (629,5 KiB)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und am 30.08.2023 den Entwurf des Deckblattes gebilligt.
Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 631/2, 670, 670/16, 671, 681 und 681/1 der Gemarkung Velden und liegt nördlich des Feuerwehrhauses Velden, Vilsbiburger Straße 50.
Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in Einzelhandelsflächen umgewandelt werden.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 27.09.2023 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen das Deckblatt mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen als Stellungnahme vorgebracht werden. Die Stellungnahme soll bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann diese auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
- Caroline Butz, Velden (Bodenversiegelung, Oberflächenwasserableitung, Klimaerwärmung)
- Anderas Kerkhoff, Velden (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung)
- Ingrid Gerbl, Velden (Bodenversiegelung, naturschutzrechtlicher Ausgleich)
- Barbara Nitzl, Neufraunhofen (Bodenversiegelung)
- Daniel Dreifke, Edekamarkt Velden (Bodenversiegelung, Verkehrsbelastung, Lärmbelastung)
- Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung)
- Kunden Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung, Verkehrslärm)
- Mitarbeiter Höhenberger Biokiste, Velden (Bodenversiegelung)
- Landratsamt Landshut - Immissionsschutz (Emissionen Schall und Licht)
- Bund Naturschutz Bayern e. V. (Bodenversiegelung, regenerative Energiegewinnung, Bepflanzung der Parkplatzflächen, Emissionen Schall und Licht sowie Beleuchtung,
- Oberflächenwasserableitung, naturschutzrechtlicher Ausgleich)
- Bayerischer Bauernverband (Flächenverbrauch, Bodenversiegelung, Oberflächenwasserableitung, Emissionen Lärm, Staub und Geruch aus Landwirtschaft)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Flächenverbrauch, Bodenversiegelung, Bepflanzungen im Randbereich der Planung)
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Anlagen:
Entwurf Flächennutzungsplandeckblatt mit Begründung und Umweltbericht.pdf - (1,8 MiB)
Bauernverband - Stellungnahme mit Anmerkungen.pdf - (143,9 KiB)
Bund Naturschutz - Stellungnahme mit Einwenden.pdf - (2,0 MiB)
Butz Caroline - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (125,1 KiB)
Dreifke Edeka - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (610,8 KiB)
Höhenberger Biokiste - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (274,4 KiB)
Biokiste - Kunden Stellungnahme mit Einwendungen (69 Unterstützer).pdf - (363,2 KiB)
Biokiste - Mitarbeiter Stellungnahme mit Einwendungen (75 Unterstützer).pdf - (572,0 KiB)
Kerkhoff Anderas - Stellungnahme mit Anmerkungen.pdf - (56,8 KiB)
Landratsamt Landshut - Immissionsschutz mit Anmerkungen.pdf - (29,7 KiB)
Nitzl Barbara - Stellungnahme mit Einwendungen.pdf - (391,1 KiB)
Schneider Manfred - Stellungnahme mit Bedenken.pdf - (120,4 KiB)
Wasserwirtschaftsamt - Stellungnahme mit Hinweisen.pdf - (139,1 KiB)
Abwägungsbeschlüsse FNP.pdf - (501,6 KiB)
Ergänzende Informationen:
Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.
Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Huber
Telefon: 08742 288-264
huber@vg-velden.de