Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet des Marktes Velden besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Kornfeld Erweiterung“ - Bekanntmachung vom 15.07.2024

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 668, 667, 665, 663, 664 sowie Teilflächen aus den Flurnummern 658, 666, 562, 561, 563, 656/1, 670/15 und 670/2 der Gemarkung Velden. Es liegt östlich des Baugebietes Kornfeld sowie südlich des Feuerwehrhauses Velden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Wohnraum.

Die durchgeführte Straßenplanung zur Erschließung des Baugebietes und die notwendigen Retentionsflächen machen die 1. Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Es handelt sich um Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen, die sich im Zuge der Erschließung ergeben haben. Die ursprünglichen Planungsziele sind von den Änderungen nicht berührt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 23.07.2024 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine Umweltprüfung verzichtet wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.


Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Huber
Telefon: 08742 288-264
huber@vg-velden.de