Symbolfoto Nahversorgung - Marktszene

Veldener Standort- und Sortimentskonzept

Fußläufig das Wichtigste einkaufen können ...

... ein Ziel der Ortsentwicklung, das durch die überraschende Einquartierung von Flüchtlingen im ehemaligen EDEKA-Markt in der Ortsmitte zunächst einmal - zumindest an diesem Ort - nicht realisiert werden kann. Nach geeigneten Verkaufsräumen im Zentrum mit einer entsprechenden Fläche, die sich für einen Discounter wirtschaftlich rechnet, wird aktiv gesucht. Alternativ zur Ansiedlung einer Markt-Filiale wird über die Eröffnung eines Dorfladens auf Basis eines genossenschaftlichen Modells nachgedacht.

Der Marktgemeinderat Veldens hat am 22.04.2014 das im Zuge des Projekts Ortsentwicklung Velden - Chance für den Aufbruch ausgearbeitete Standort- und Sortimentskonzept für den Ort Velden mit folgendem Inhalt und folgender räumlicher Abgrenzung beschlossen:

Sortimente des Innenstadtbedarfs - zur Stärkung der Ortsmitte künftig nur noch in der Ortsmitte:

  • Arzneimittel, medizinische und orthopädische Produkte
  • Baby- und Kinderartikel
  • Bekleidung
  • Blumen
  • Brillen und Zubehör, optische Erzeugnisse
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
  • Drogerie- und Parfümeriewaren
  • Elektronikartikel, Unterhaltungselektronik ("braune Ware")
  • Haushaltselektronik ("weiße Ware"), Computer und Zubehör, Foto, Film
  • Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel, Haushaltswaren
  • Haus- und Heimtextilien, Bettwaren
  • Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf
  • Schuhe, Lederwaren
  • Spielwaren
  • Sport- und Campingartikel
  • Uhren und Schmuck
  • Möbel, Küchen

Sortimente des Nahversorgungsbedarfs - Ortsmitte und bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m² auch außerhalb an integrierten Standorten zur fußläufigen Versorgung:

  • Nahrungs- und Genussmittel, Getränke

Sortimente des sonstigen Bedarfs - im gesamten Gemeindegebiet zulässig:

  • Autoteile und Autozubehör
  • Badeeinrichtung, Installationsmaterial, Sanitärerzeugnisse
  • Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren
  • Boote und Zubehör
  • Fahrräder und Zubehör
  • Farben, Lacke, Tapeten, Teppiche, Bodenbeläge
  • Gartenartikel, Gartenbedarf, Pflanzen
  • Leuchten und Zubehör
  • Zooartikel, Tiere

Dieser Bereich wird künftig als Investitionsvorranggebiet für den Einzelhandelsbereich betrachtet. Bestandsschutz für bestehende Betriebe ist gegeben.

Das Standort- und Sortimentskonzept ist für künftige Bauleitplanungen im abgegrenzten Bereich heranzuziehen.