Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet des Marktes Velden besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des Deckblatt 3 zum Bebauungsplan „GE Kleinvelden“ - Bekanntmachung vom 07.10.2025

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.09.2024 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen und den Vorentwurf gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 1662/4, 1662/9, 1662/10, 1662/12, 1662/13 und 340/3 der Gemarkung Neufraunhofen und liegt am Gewerbering im Ortsteil Kleinvelden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festschreibung der Flächen für die bestehenden Photovoltaik Freiflächenanlagen und die Nutzung des bisherigen Regenrückhaltebereichs als Gewerbefläche.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 10.10.2025 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Erläuterungsbericht zur gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.


Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Huber
Telefon: 08742 288-264
huber@vg-velden.de