Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet des Marktes Velden besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 33 - Bekanntmachung vom 30.07.2026

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.12.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und am 08.07.2026 den Vorentwurf des Deckblattes gebilligt.

 

Der Geltungsbereich betrifft das Grundstücke Flurnummer 452 der Gemarkung Holzausen in Mitterschweibach und das Grundstücke Flurnummer 339 der Gemarkung Velden südlich der Ortschaft Vils.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

 

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 03.08.2026 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen das Deckblatt mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Mitterschweibach“ - Bekanntmachung vom 30.07.2026

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und am 08.07.2026 den Vorentwurf gebilligt.

 

Der Geltungsbereich betrifft das Grundstücke Flurnummer 452 der Gemarkung Holzausen in Mitterschweibach.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

 

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 03.08.2026 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die Bestandserfassung Brutvögel mit Schwerpunkt Feldvögel im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Vils“- Bekanntmachung vom 30.07.2026

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und am 08.07.2026 den Vorentwurf gebilligt.

 

Der Geltungsbereich betrifft das Grundstück Flurnummer 339 der Gemarkung Velden und liegt südlich der Ortschaft Vils.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

 

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 03.08.2026 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.markt-velden.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die Bestandserfassung Brutvögel mit Schwerpunkt Feldvögel im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.


Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Huber
Telefon: 08742 288-264
huber@vg-velden.de