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Sitzungsarchiv Markt Velden

Parkdeck Velden wird gebührenpflichtig

Mit der Aufstellung der Parkscheinautomaten beginnt in Kürze die Gebührenpflicht für die Nutzung des Parkdecks in Velden. Dazu bestimmte der Marktgemeinderat mit Satzungen die Benutzungsbedingungen und die Gebühren.

Die gebührenpflichtige Parkzeit richtet sich nach der Regelung für die Kurzparkzone im Ortszentrum. Sie läuft von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die ersten zwei Stunden der Nutzung sind gebührenfrei. Für die dritte und vierte Stunde fallen jeweils ein Euro an und die fünfte bis achte Stunden am Tag kosten jeweils 0,50 Euro. Die Höchstgebühr pro Tag ist auf 5,00 Euro festgelegt. Für 20 Fahrzeuge werden zum Preis von 75,00 Euro Monatskarten verkauft. Diese sind auf ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen beschränkt und berechtigen nicht zur Reservierung eines festen Platzes bzw. gewähren eine Garantie für einen freien Platz im Parkdeck. Über die Ausgabe der Monatskarten entscheidet der Bürgermeister bzw. der von ihm beauftragte Mitarbeiter. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung sowie der Gebührenpflicht wird vom Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern überwacht.

Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Satzungen stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. Das Parkdeck dient mit seinen Wechselparkplätzen dem zeitlich begrenzten Parken. Die Benutzung der Wechselparkplätze ist jedermann nach den Vorgaben dieser Satzung und der dazu erlassenen Gebührensatzung gestattet. Ein Bewachungs- oder Verwahrverhältnis kommt dadurch zu zustande. Geregelt ist, welche Fahrzeuge das Parkdeck benutzten dürfen, das Verhalten bei der Nutzung sowie die Rechte des Marktes Velden als Betreiber der Einrichtung. Die Satzungen liegen im Rathaus Velden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Gebührenpflicht beginnt mit Aufstellung der Parkscheinautomaten voraussichtlich Mitte Dezember.

Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs hat die Verwaltungsgemeinschaft Velden für die Mitgliedsgemeinde Markt Velden mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zunächst auf die Dauer von zwei Jahren eine Zweckvereinbarung geschlossen.

Rückblickend auf die vergangenen Monate besteht mit der Arbeit des Zweckverbandes bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs eine große Zufriedenheit. Aus diesem Grund war angedacht, dem Marktgemeinderat einen Beschlussvorschlag zum Beitritt in den Verband vorzulegen. Aufgrund eines Antrags in der Bürgerversammlung vom 21. November 2019 zur Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Gemeinde bzw. einem von ihr beauftragten Unternehmen wurde diese Entscheidung über die Umwandlung in eine Mitgliedschaft zurückgestellt werden, bis vom Marktgemeinderat über den vorliegenden Antrag entschieden ist.

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll in der Bogenbergstraße auf einem privaten Gelände eine bauliche Erweiterung erfolgen. Zum Entwurf der Bauleitplanung lagen verschiedene Äußerungen der Fachstellen vor, die aufgrund der Beschlussvorlagen der Verwaltung abgewogen werden konnten. Mit dem Billigungsbeschluss geht das Verfahren jetzt in die öffentliche Auslegung.

Entsprechend der Vorgabe des Marktgemeinderates wurde für ein Gastspiel des KULTURmobil im Jahr 2020 wieder eine Bewerbung abgegeben. Gemäß Mitteilung des Kulturreferats des Bezirks Niederbayern lagen aber wieder deutlich mehr Bewerbungen vor, als Gastspieltage vergeben werden können. Aus dem Landkreis Landshut kamen dabei wieder mit Abstand die meisten Bewerbungen, weshalb hier die meisten Absagen herausgeschickt werden mussten. Aufgrund der vielen verschiedenen Faktoren (regionale Verteilung, Zurückliegen des letzten Gastspiels im Vergleich zu den anderen Gemeinden, Menge und Datum der angegebenen Wunschtermine, Durchführung vergangener Gastspiele), konnte der Markt Velden für das kommende Jahr nicht berücksichtigt werden.

Einen längeren Teil der Sitzung nahm der nichtöffentliche Teil in Anspruch. Dabei wurden Grundstücksangelegenheiten für die weitere Ortsentwicklung sowie Personalangelegenheiten beraten.

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