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Sitzungsarchiv Markt Velden

MdB Florian Oßner scheidet aus dem Marktgemeinderat aus - Kein gemeindliches Einvernehmen für eine Spielothek

© Fotolia Bilddatenbank - Symbolbild
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Velden. Nach einer vorherigen persönlichen Information an Bürgermeister Greimel hat MdB Florian Oßner dem Marktgemeinderat mitgeteilt, dass ihm aufgrund der zunehmenden Terminfülle als Mitglied des Deutschen Bundestags die Ausübung des Mandats als Mitglied des Marktgemeinderates Velden nicht mehr hinreichend möglich ist. Aus diesem Grund er hat dieses Amt zum 31. Mai 2018 niedergelegt.

Listennachfolgerin aus dem Wahlvorschlag CSU ist Ute Bockelmann. Sie wird in der nächsten Sitzung am 06. Juni vereidigt.

Bürgermeister Ludwig Greimel bedauerte das Ausscheiden von MdB Oßner aus dem Marktgemeinderat. Gleichzeitig zeigte er auch Verständnis für diese Entscheidung, weil das Mandat im Bundestag und viele weitere Ämter einen sehr großen Zeitaufwand benötigen. Er bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit zum Wohle des Marktes Velden in den vergangenen zehn Jahren. Mit Sicherheit wird Florian Oßner sich auch weiterhin in gewohnter Weise in seinen Ämtern auf überörtlicher Ebene für die Belange des Marktes Velden einsetzen.

MdB Florian Oßner teilte mit, dass er in den vergangenen zehn Jahren als Mitglied des Marktgemeinderates viel gelernt hat. Er bat um Verständnis für seine Entscheidung. Die Arbeitsbelastung im Deutschen Bundestag und auch in anderen Verpflichtungen wird jedoch immer größer. Er sicherte zu, sich auch weiterhin in gewohnter Weise um die Probleme des Marktes Velden anzunehmen. Der Veldener Gemeindepolitik wünschte er für die Zukunft alles Gute. Abschließend bedankte er sich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit im Marktgemeinderat. In diesem Dank schloss er besonders auch Verwaltungsleiter Thomas Schratzenstaller ein.

Eine ganze Reihe von Bauanträgen war als Formsache schnell behandelt. Dies galt jedoch nicht für den Antrag zum Einbau einer Spielothek in einen Teil des ehemaligen Schleckermarktes in der Preysing-Allee. Im Antrag war angeführt, dass in Gewerbegebieten Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind. Darunter fällt auch die mit diesem Antrag beantragte Spielhalle. Nach der Rechtsprechung sind auch Spielhallen in kerngebietstypischer Größe, also über 100 m² Nutzfläche, ausnahmsweise zulässig. Entsprechend der Regelung in § 15 BauNVO wäre die Spielhalle unzulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebiets widersprechen würde. Dies sei hier gerade nicht der Fall. Von der geplanten Spielhalle gehen keine Störungen des Baugebietes oder der Umgebung aus. Ziel der BauNVO in der aktuellen Fassung war es gerade, dass Vergnügungsstätten möglichst in Gewerbegebieten angesiedelt werden sollen. Es handelt sich um die erste in diesem Gebiet geplante Spielhalle. Aufgrund der Vorgaben des bayerischen Ausführungsgesetzes mit dem nunmehr geregelten Mindestabstand von 500 Meter zur nächsten Spielhalle sei die Ansiedlung weiterer Spielhallen in diesem Baugebiet faktisch ausgeschlossen. Somit ist auch ein Nachahmeffekt weiterer Anbieter nicht zu befürchten. Andererseits beschränken der GlüStV und das bayerische Ausführungsgesetz die Größe der Spielhalle auf eine Konzession. Damit können in der Spielhalle maximal 12 Geldspielgeräte aufgestellt werden. Dies wiederum bedeutet ein begrenztes Angebot und damit auch einen begrenzten Publikumsverkehr.

Der Marktgemeinderat lehnte die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit zwei Gegenstimmen ab. Der Bebauungsplan sieht in der textlichen Festsetzung 0.6.1. explizit nur die Ausnahme von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsleiter vor. Da es sich bei einer Spielothek um eine Vergnügungsstätte handelt, ist diese Nutzung nach dem Bebauungsplan nicht zulässig. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Landratsamt Landshut.

Neu geregelt wurde die Benutzung der Turnhallen durch Vereine mit einem Stundensatz von zwei Euro. Ebenso wird künftig für die Überlassung des Freizeit- und Erholungsgeländes eine neu festgelegt Gebühren verlangt.

Zu den laufenden Baumaßnahmen berichtete Bürgermeister Ludwig Greimel, dass der Neubau des Kindergartens Velden II gut im Zeitplan liegt. Somit dürfte die Eröffnung der Einrichtung für die übergangsweise Nutzung durch den Kindergarten Eberspoint im September möglich sein. Erfreulich war, dass eine Reihe von Gewerken im Rahmen der Kostenberechnungen in Auftrag gegeben werden konnten. Bei den Stengern hat die beauftragte Firma für die Gitterroste einen Lieferengpass gemeldet. Bis zum Beginn des Volksfestes Ende Mai soll aber der Zugang aus Richtung Vilsstraße bis zur neuen Treppe in Richtung Volksfestplatz fertig sein. Aus Richtung Zum Vilssteg werden die Bauarbeiten etwas später abgeschlossen. Nach umfangreichen Fundamentierungsarbeiten sind jetzt beim Parkdeck die ersten Wände. Die Eröffnung des Parkdecks soll noch im Jahr 2018 erfolgen.

Mit einem überaus positiven Fazit lobte Bürgermeister Greimel den Verlauf des 150-jährigen Gründungsfestes der Feuerwehr Velden. Er zollte allen Verantwortlichen und Helfern ein großes Kompliment. Die drei Veranstaltungen waren sehr gut besucht und von der Feuerwehr perfekt organisiert. Die gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Feuerwehren hat sich auch bei der Unterstützung für die Verkehrsabsicherung und dem Austragen des Mittagessens gezeigt.

Im Tagesordnungspunkt Anfragen wurde vorgeschlagen, im Veldener Friedhof eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um die anstehenden Maßnahmen zu besprechen. Als Beispiele wurden unter anderem der barrierefreie Übergang zwischen dem alten und dem neuen Friedhof, die Befestigung von Wegen im neuen Friedhof die Entscheidung für eine neue Urnenbegräbnisstätte genannt. Für die Aufbringung der Feinschicht in der Arberstraße hat die beauftragte Firma als neuen Termin den 11. Juni genannt.

Dritter Bürgermeister Josef Tafelmeier berichtete über Probleme in den Wäldern durch Befall von Borkenkäfer. Die gemeindeeigenen Wälder sind durch laufende Pflegearbeiten und Beobachtungen weniger betroffen als anliegende Flächen in privatem Eigentum. Wegen der anhaltenden Trockenheit befürchtete er in diesem Jahr noch einen stark zunehmenden Schädlingsbefall.

Bürgermeister Ludwig Greimel ging in diesem Zusammenhang auf den Befall von Buchsbäumen durch den Schädling „Buchsbaumzünsler“ ein. Im vergangenen Jahr war hauptsächlich der Ort Velden betroffen. Jetzt sind auch Beeinträchtigungen im Raum Vilslern gemeldet. Wichtig ist, dass befallene Buchsbäume umgehend entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Abschluss fand die Sitzung mit einem längeren nichtöffentlichen Teil mit Auftragsvergaben, Grundstücksangelegenheiten und der Entscheidung über die Einreichung der Vorschlagsliste für die Schöffen am Landgericht Landshut in der Wahlperiode 2019 bis 2023.

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