Sitzungsarchiv Markt Velden
Bauprojekt muss mehr Parkplätze einplanen
Zum wiederholten Male stand am vergangenen Mittwoch ein Bauvorhaben auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates. Wegen der komplizierten Topographie und den beengten Platzverhältnissen hatte man sich seitens der Gemeinde schon mehrfach skeptisch über das Projekt geäußert. Im Zuge eines Bebauungsplans für das Areal sollen nun mehr Parkplätze für die zwölf Wohneinheiten festgeschrieben werden als bisher gefordert wurden.
„Das ist ein Thema, das uns schon seit längerer Zeit beschäftigt“, meinte Bürgermeister Ludwig Greimel zu Beginn der Diskussion über die Einwände, die gegen den Bebauungsplan für das Wohnungsbauprojekt an der Industriestraße eingegangen waren. Dort ist geplant, hinter einer längs zur Straße liegenden Gewerbe-Halle auf einem verhältnismäßig steilen und langgezogenen Hanggrundstück eine Wohnanlage mit zwölf Wohneinheiten zu bauen. Bei einem Ortstermin im Juni 2018 hatten sich die Markträte bereits die Situation vor Ort angesehen, wobei man sich damals bereits einigermaßen skeptisch über das Vorhaben geäußert hatte. Wie Bürgermeister Ludwig Greimel ausführte, habe man nach einem Einwand des Landratsamtes gegenüber der ursprünglichen Planung nunmehr einen Bebauungsplan auf den Weg gebracht. „Dazu gab es eine Reihe von Einwendungen von Bürgern“, wie ausgeführt wurde.
Alle vorliegenden Einwendungen, größtenteils von Anliegern, die unter anderem statische Probleme bei ihren Häusern und Grundstücken fürchten, wenn am Hang unterhalb von ihnen intensive Erdarbeiten durchgeführt werden, wurden detailliert im Gremium besprochen. Dabei machte der Bürgermeister deutlich, dass die mehrfach geforderte Beweissicherungspflicht des künftigen Bauträgers für etwaige Schäden an den bestehenden Gebäuden aus rechtlichen Gründen nicht im Zuge der Bauleitplanung festgelegt werden könne. Kritisiert wurde auch die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Grundflächenzahl von 0,8. Dieser Faktor gibt den Flächenanteil eines Grundstücks an, der überbaut werden darf – und liege in Neubaugebieten bei maximal 0,4, wie in einer der Einwendungen vorgebracht wurde. In mehreren der Stellungnahmen zum Baugebiet war auch die Zahl der geforderten Stellplätze pro Wohnung mit 1,1 als deutlich zu gering kritisiert worden. Immerhin würden sonst bei Neubaugebieten in der Marktgemeinde teilweise zwei Stellplätze gefordert.
20 Stellplätze notwendig
Über diese Frage entwickelte sich im Marktgemeinderat eine Diskussion zwischen Befürwortern einer Kompromisslösung und denjenigen einer Maximallösung. Die Kompromisslösung hatte Bürgermeister Ludwig Greimel erläutert. Demnach sollten für acht größere Wohnungen jeweils zwei Stellplätze vorgeschrieben werden, weil davon auszugehen sei, dass dort auch mehrere Personen wohnen werden. Vier kleinere Wohnungen mit bis zu 60 Quadratmetern sollten demnach einen Parkplatz haben. Bei dieser Rechnung würden sich 20 Stellplätze ergeben. Mehrere Markträte konnten sich vorstellen, hier noch weiter zu gehen und für alle Wohnungen zwei Stellplätze zu fordern. Diana Reichvilser und Evi Härtl waren der Ansicht, dass aus finanziellen Gründen auch kleinere Wohnungen mittlerweile von zwei Personen bewohnt werden. Steffi Hübl gab in diesem Zusammenhang jedoch zu bedenken, dass man bei einem prinzipiellen Festhalten an zwei Stellplätzen pro Wohnung im Marktkern künftig Probleme mit Bauvorhaben bekommen könnte.
Letztlich fand sich eine Mehrheit für die Kompromiss-Lösung, so dass für die größeren Wohnungen im Bebauungsplan zwei Stellplätze vorgeschrieben werden. Eine weitere Änderung in der Bauleitplanung betrifft die Grundflächenzahl, diese wird von 0,8 auf 0,6 gesenkt.
Angesprochen wurde von Markträtin Evi Härtl am Rande auch noch die künftige Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Zufahrtsstraßen zur Wohnanlage. Hierzu führte Bürgermeister Ludwig Greimel aus, dass es sich um eine Privatstraße handle. „Das liegt also nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde.“
Quelle: Vilsbiburger Zeitung - Lokalteil Velden vom 21.07.2020