Fotolia-Lizenzfoto #

Wasserrecht; Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Großen Vils und Vils

von

Für die Große Vils und Vils im Landkreis Landshut auf den Gebieten des Marktes Velden, der Stadt Vilsbiburg und den Gemeinden Schalkham, Gerzen und Aham wurde durch das Wasserwirtschaftsamt das Überschwemmungsgebiet berechnet, in Übersichts- und Detailkarten dargestellt und samt Erläuterungsbericht beim Landratsamt Landshut vorgelegt.

Nachdem die vorläufige Sicherung dieses Überschwemmungsgebiets bereits im Jahr 2020 durchgeführt wurde, erfolgt nun seine Festsetzung per Rechtsverordnung.

Die Rechtsverordnung im Entwurf, die dazugehörigen Übersichts- und Detailkarten sowie den Erläuterungsbericht können im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 (Bauamt) ab 04.04.2022 für die Dauer eines Monats während der Geschäftszeiten in digitaler Form eingesehen werden.

Eventuelle Einwendungen können bis spätestens 20.05.2022 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Falls Einwendungen erhoben werden, so wird ein Erörterungstermin durchgeführt und die Einwendungsführer werden darüber rechtzeitig informiert.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Verspätet erhobene Einwendungen bleiben bei der Erörterung und bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Zurück