Öffentliche Bekanntmachung
von Franziska Lainer
Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Sondergebietes „Einzelhandel“ in den Zellbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/2, Gemarkung Ruprechtsberg, Markt Velden und in den Untergrund auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/1, Gemarkung Velden, Markt Velden
Der Markt Velden beantragte zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Sondergebietes „Einzelhandel Vilsbiburger Straße“ in den Zellbach auf dem Flurstück 419/2 Gmkg. Ruprechtsberg, Markt Velden sowie in den Untergrund auf dem Flurstück 681/1 Gmkg. Velden, Markt Velden.
Die Unterlagen liegen hierfür in der Zeit ab 15.12.2023 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Rathausplatz 1, Bauamt während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.
Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen können beim Markt Velden oder im Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, IV. Stock, Zimmer Nr. 408, innerhalb der Einwendungsfrist (bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt und mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.