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Öffentliche Bekanntmachung

von

Wasserrecht;
Einleitung von Niederschlagswasser aus den folgenden Bereichen:

OT Ruprechtsberg, Preysing-Allee, BG Pflastererberg Erweiterung II, Schule, BG Klafflgarten, Musikheim und alter Bahnhof, Ziegeleistraße bzw. Industriestraße bzw. Arberstraße, OT Untervilslern, BG Am Birkenberg, OT Viehweide, OT Kleinvelden, OTe Einäuglmühle und Viehweide, OT Obervilslern, OT Atzmannsdorf, GE Kleinvelden, OT Biedenbach, BG Mälzerstraße, BG Am Kornfeld, BG Georg-Ehrenthaler-Straße, BG Pflastererberg Erweiterung II, BG Pflastererberg, BG Pflastererberg Erweiterung, OT Hub bzw. OT Holzhäuseln in die Große Vils, (Fl.Nr. 140/4, 430/24, 430/2 bzw. 199/1), den Altbach (Fl.Nr. 279/2, 513/2, 1691/1 bzw. 1677/3), den Lerner Bach (Fl.Nr. 155), den Atzmannsdorfer Graben (Fl.Nr. 1470), den Suldinger Bach (Fl.Nr. 335/2), den Zellbach (Fl.Nr. 419/2), den Geratsfurther Bach (Fl.Nr. 1047/6), den Erzmannsdorfer Graben (Fl.Nr. 941), den Dobelgraben (Fl.Nr. 724 bzw. 690/22), den Stockhamer Graben (Fl.Nr. 667) bzw. den Holzhäuselngraben (Fl.Nr. 1360) durch den Markt Velden

Der Markt Velden beantragte im Jahr 2020 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den o. g. Bereichen in die o. g. Gewässer. Die Antragsunterlagen wurden bereits für die Öffentlichkeit vom 29.03.2021 bis 03.05.2021 ausgelegt. Da sich die Unterlagen bezüglich dem GE Kleinvelden geändert haben, müssen die Antragsunterlagen erneut ausgelegt werden.

Die geänderten Unterlagen liegen hierfür in der Zeit ab 09.05.2022 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen können beim Markt Velden oder im Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, IV. Stock, Zimmer Nr. 408, innerhalb der Einwendungsfrist (bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) schriftlich der zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt und mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

28.04.2022

 

Ludwig Greimel
Erster Bürgermeister

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