Erste Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe
von Franziska Lainer
Der Marktgemeinderat Velden hat in der Sitzung vom 05. Mai 2021 die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen des Marktes Velden beschlossen. An den bereits geltenden Gebühren für die gemeindlichen Friedhöfe ändert sich dadurch nichts, da lediglich eine ergänzende Klarstellung notwendig war. Die Satzung liegt im Rathaus Velden, Zimmer 35, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Einsichtnahme aus. Sie ist auch auf der Homepage des Marktes Velden in der Rubik Ortsrecht eingestellt.
Die Satzung tritt am 15. Mai 2021 in Kraft.