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Befragung der Jugendlichen

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Im Oktober erhalten die Jugendlichen aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Velden die Gelegenheit, ihre Situation, die Meinung zu bestehenden Angeboten und ihre Wünsche zu äußern. Darüber informierte Katharina Nagl als die für die Belange der Jugend zuständige Referentin im Veldener Marktgemeinderat.

Dabei erfolgt eine Aufteilung auf zwei zielgruppengerechte Einheiten für Altersgruppe 10-16 Jahren und für die Altersgruppe 17-22 Jahren. Angesprochen und gefragt werden unter anderem das Freizeitverhalten, notwendigen öffentliche Einrichtungen, Freizeit und Ehrenamt, Probleme/Schwierigkeiten im Umfeld sowie Wünsche und Werte für die Zukunft. Bei der Vorbereitung des Fragenbogens war die Jugendpflegerin des Landratsamtes Landshut eingebunden. Anfang Oktober erhalten die Jugendlichen einen Brief mit persönlichem Link bzw. QR-Code zur Umfrage. Nach Auswertung der Daten werden die Ergebnisse dem Marktgemeinderat möglichst zeitnah vorgestellt und es soll über umsetzbare Handlungsfelder beraten werden.

Ein Bauvorhaben in Biedenbach beschäftigt die Gemeinde und das Kreisbauamt schon seit mehr als zehn Jahren. Grundlage sind ein genehmigter Vorbescheid und eine Baugenehmigung für das Vorhaben im Außenbereich. Zur Sicherung des Baurechts wurde kurz vor Ablauf eine Bodenplatte gebaut und bald darauf das Grundstück veräußert. Der neue Eigentümer hat jetzt ein Vorhaben mit deutlich größerer Kubatur als in der Genehmigung enthalten beantragt. In der Beratung mit mehreren Wortmeldungen gab es dazu unterschiedliche Haltungen. Unter anderem wurde angeführt, dass die Schaffung von Wohnraum wichtig ist und der aktuelle Bauherr nicht für die Entwicklung in den Jahren verantwortlich gemacht werden soll. Dem wurde entgegnet, dass jetzt für ein ohnehin umstrittenes Projekt eine wesentlich umfangreiche Bebauung beabsichtigt ist und der Käufer darauf hingewiesen wurde, dass der genehmigt Plan einzuhalten ist. Letztlich muss das Landratsamt Landshut über die Genehmigung entscheiden. Für den vorliegenden Bauantrag lehnte der Marktgemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit 10 zu 5 ab.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Grund- und Mittelschule ergänzend zur bereits bestehenden Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule eine verlängerte Mittagsbetreuung eingerichtet. Das ist aufgrund des voll belegten Horts zwingend erforderlich. Der notwendigen Anpassung der Benutzungs- und der Gebührensatzung stimmte das Gremium entsprechend dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurfs zu.

 

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