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Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2024

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Der Markt Velden erlässt aufgrund des § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 28.11.1956 (BGBl. I Seite 875) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts (ASiMPV) vom 02.12.1998 (GVBl. Seite 958) folgende

 

Verordnung

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen in Velden am

  • Sonntag, den 17. März 2024 (Mittefastenmarkt)
  • Sonntag, den 14. Juli 2024 (Petersmarkt) und
  • Sonntag, den 29. September 2024 (Michaelimarkt)

in der Zeit von 12.00 - 17.00 Uhr geöffnet sein.

 

Auf die §§ 17, 24 und 25 des LadSchlG, die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtsgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes wird verwiesen.

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