Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Binatal-Gruppe
von Sebastian Hartinger
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Binatal-Gruppe hat eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Das Landratsamt Landshut hat die Satzung am 24. Oktober 2023 im Amtsblatt Nr. 46 auf der Seite 344 ff bekannt gemacht. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung liegt im Rathaus Velden der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Rathausplatz 1 während der allgemeinen Dienstzeiten sowie in der Kanzlei der Gemeinde Wurmsham im Gemeindehaus in Seifriedswörth, Am Altweg 5, während der Kanzleistunden zur Einsichtnahme auf.