Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Velden und der Gemeinde Neufraunhofen
von Arnold
Zum Zwecke einer gemeinsamen Abwasserbeseitigung haben der Markt Velden und die Gemeinde Neufraunhofen eine Zweckvereinbarung gemäß den Art. 8 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) abgeschlossen. Damit wird die Aufnahme von Abwasser aus der Abwasseranlage Niederbayerbach in das Abwassersystem des Marktes Velden vereinbart. Die Zweckvereinbarung liegt während der Geschäftszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, 84149 Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 sowie in der Kanzlei der Gemeinde Neufraunhofen während der Kanzleistunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.