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Wer in Velden falsch parkt, muss jetzt Strafzettel fürchten

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In den vergangenen Jahren wurden in Velden, auch vor dem Hintergrund der Großbaustelle am Parkhaus und den dadurch bedingten Wegfall von Parkplätzen, nur vereinzelt Verkehrskontrollen durchgeführt. Da die Parkmoral von vielen Autofahrern im Laufe der Zeit immer schlechter wurde, arbeitet der Markt Velden jetzt mit dem Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zusammen.

Nachdem alle rechtlichen und organisatorischen Abklärungen mit dem Zweckverband getroffen worden sind, wird seit Anfang März mit dem Schwerpunkt Ortszentrum kontrolliert. In den ersten beiden Wochen wurden die Vergehen noch nicht geahndet und nur Hinweiszettel verteilt. Nach zwei Wochen Schonzeit wurde es für die Falschparker im Zentrum von Velden jedoch ernst. Ein Parkverstoß kostet jetzt zwischen zehn und 35 Euro. Noch teurer wird das Parken vor Rettungswegen oder Feuerwehrzufahrten. Die Verkehrsüberwacher kontrollieren in Velden nur den ruhenden Verkehr rund um den Marktplatz. Die Kurzparkzone im Veldener Ortszentrum besteht seit fast 25 Jahren und unveränderter Form.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass im Bereich der ausgeschilderten Kurzparkzone von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und von Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Beschränkung.

Die Gemeinde Velden bittet um Einhaltung der Parkregeln und weist auf die kostenlosen Parkplätze ohne Parkbeschränkung auf dem Volksfestplatz, hinter dem früheren Bahnhof und vor dem ehemaligen Edeka-Markt am Eschenweg hin. Im neuen Parkdeck stehen die Stellplätze im Untergeschoß vorläufig kostenlos zur Verfügung.

Rücksicht auf Schwächere

Besonders für schwächere Verkehrsteilnehmer ist die Beachtung der Parkregeln wichtig. Auf Gehwegen ist ein Durchkommen für Sehbehinderte, die Benutzung von Rollatoren und für Kinderwagen schwierig und ein Ausweichen auf die Fahrbahn gefährlich. Die ausgewiesenen Behindertenparkplätze dürfen nicht von Unbefugten benutzt oder eingeengt werden, da ansonsten Rollstuhlfahrer ihr Fahrzeug nicht verlassen können.

Mit der Verkehrsüberwachung an unregelmäßigen Tagen erhofft sich die Marktgemeinde ein geregeltes Parken und dass für die Kunden der Veldener Geschäfte immer Parkplätze in der Nähe zur Verfügung stehen.

 

Quelle: Vilsbiburger Zeitung – Lokalteil Velden vom 30. März 2019

Foto: Mit diesem Verkehrszeichen wird auf den Beginn der Kurzparkzone im Veldener Ortszentrum hingewiesen.

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