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Wasserrecht

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Symbolfoto Fotolia Bilddatenbank
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Das Landratsamt Landshut hat mit Bescheid vom 27.02.2018, Az. 23-6421.1/1-4-1512 die wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser aus der Trinkwassergewinnungsanlage Velden-Walding auf den Grundstücken Fl.Nr. 343/1 der Gemarkung Velden bzw. Fl.Nr. 108/1 der Gemarkung Babing, Markt Velden erteilt. Der Bescheid zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung sowie die dazugehörigen genehmigten Planunterlagen liegen ab dem 14.03.2018 für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

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