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Sozialpass des Landkreises Landshut

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Günstiger Busfahren in Stadt und Landkreis Landshut mit dem Landshuter Verkehrsverbund (LaVV) oder auch ermäßigter Eintritt ins Freibad, zu kulturellen Einrichtungen und Museen, sofern die Gemeinden dies anbieten: Das sind Vorteile, die sozial Bedürftige im Landkreis Landshut ab dem 1. Januar 2019 in Anspruch nehmen können. Voraussetzung dazu ist das Beantragen des sogenannten „Sozialpasses“ in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen der Landkreiskommunen.

Zu den Berechtigten gehören Personen, die derzeit einschlägige Sozialleistungen beziehen: Empfänger der Altersgrundsicherung bzw. Mitteln bei andauernder Erwerbsminderung, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Bewohner von stationären Einrichtungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld. Aber auch der Bezug von Pflegegeld oder Mitteln der Kriegsopferfürsorge berechtigen zum Antrag eines Sozialpasses.

Der Sozialpass kann im Einwohnermeldeamt im der Verwaltungsgemeinschaft Velden unter Vorlage eines Ausweisdokuments und des aktuellen Bescheids des Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt,  etc.) beantragt werden. Die Gemeinde prüft dann, ob der Antragssteller die Voraussetzungen erfüllt, um einen Sozialpass zu erhalten. Der Berechtigungsschein gilt grundsätzlich für ein Jahr, sofern kein vorheriges Ende des Leistungsbezuges abzusehen ist.

So sieht der neue Sozialpass aus. Er kann sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen bringen.

Muster: So sieht er aus, der neue Sozialpass
Muster: So sieht er aus, der neue Sozialpass

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