Fotolia-Lizenzfoto #

Öffnungszeiten des Rathauses Velden

von

Ab Juli gelten für das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden neue Öffnungszeiten: Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten können wichtige Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung zusätzlich während der Kerndienstzeit des Personals von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erledigt werden.

Darüber hinaus verweist die Verwaltungsgemeinschaft Velden auf die Kontaktmöglichkeiten mit den Sachbearbeitern über Telefon und Email. Dazu sind auf der Homepage unter www.vg-velden.de alle Ansprechpartner mit Durchwahlnummern und Email-Adressen veröffentlicht.

Für den Zutritt in das Verwaltungsgebäude gilt bis auf weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenmaske und die Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen. In der Eingangshalle des Rathauses ist ein Spender zur Desinfektion der Hände angebracht. Aufgrund der geltenden Abstandsbeschränkungen dürfen sich im Foyer des Eingangsbereichs des Rathauses maximal drei Personen aufhalten.

Viele laufende Verwaltungsangelegenheiten lassen sich bequem von zu Hause über die E-Verwaltung erledigen, so dass ein persönliches Erscheinen im Rathaus Velden nicht notwendig ist. Dazu wird auf die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vg-velden.de mit dem Zugang über E-Verwaltung verwiesen.

Bürgermeister Anton Maier von der Gemeinde Neufraunhofen führt ab Juli wieder die wöchentlichen Sprechstunden durch. Termin ist an jedem Donnerstag von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Gemeindekanzlei, Veldener Straße 7.

In der Gemeinde Wurmsham hält Bürgermeister Manuel Schott ab Juli wieder die regelmäßigen Sprechstunden an jedem Mittwoch von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Gemeindekanzlei im Gemeindehaus in Seifriedswörth, Am Altweg 5 ab.

Auch für diese Angebote in den Gemeindekanzleien gelten jeweils die aktuellen Schutzgaben zur Beschränkung der Ausbreitung des Corona-Virus.

Zurück