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Öffentliche Bekanntmachung

von

Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Sondergebietes „Einzelhandel“ in den Zellbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/2, Gemarkung Ruprechtsberg, Markt Velden und in den Untergrund auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/1, Gemarkung Velden, Markt Velden

Das Landratsamt Landshut hat mit Bescheid vom 06.05.2024, Az. 23-6326.2-4-7417, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Sondergebietes „Einzelhandel“ in den Zellbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/2, Gemarkung Ruprechtsberg, Markt Velden und in den Untergrund auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/1, Gemarkung Velden, Markt Velden, erteilt.

Der Bescheid zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrungen sowie den zugehörigen Antragsunterlagen liegen ab dem 04.07.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden, während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

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