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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Wohnbebauung an der Industriestraße

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Öffentliche Bekanntmachung 

Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung an der Industriestraße“ in Velden

Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).

 Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 22.04.2020 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 293/2, 293/3, 293/4, 293/5 und 293/6 der Gemarkung Velden und liegt nördlich des Betriebsgeländes der Firma Schaltbau zwischen der Industriestraße und der Dekan-Maier-Straße.

 Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Errichtung von vier Doppelhaushälften mit je drei Wohneinheiten.

 Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit ab dem 18. Mai 2020 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Während diesem Zeitraum können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Da es derzeit zu Einschränkungen der Öffnungszeiten des Rathauses Velden kommt, bitten wir Sie sich telefonisch unter 08742/288-0 anzumelden.

 Bebauungsplan Industriestraße 

 Begründung

 Textliche Festsetzung

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