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Öffentliche Bekanntmachung

von

Bekanntgabe der Rechtskraft

Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 15.05.2019 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a und § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 22.01.2020 als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 147 und 147/4 der Gemarkung Vilslern.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für 19 Bauparzellen.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und kann eingesehen werden.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen einer Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Flächennutzungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Am Forsteracker Erweiterung Bebauungsplan

Am Forsteracker Erweiterung Begründung

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