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Das Parkdeck Velden in der Jahnstraße wird gebührenpflichtig

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Die ersten zwei Stunden der Nutzung sind frei – Dies gilt auch für Samstag von 12.00 Uhr bis Sonntag um 24.00 Uhr

Die Gebührenpflicht beginnt mit Aufstellung der Parkscheinautomaten voraussichtlich Mitte Dezember.

Mit der Aufstellung der Parkscheinautomaten beginnt in Kürze die Gebührenpflicht für die Nutzung des Parkdecks in Velden. Dazu hat der Marktgemeinderat mit Satzungen die Benutzungsbedingungen und die Gebühren festgelegt:

Die gebührenpflichtige Parkzeit richtet sich nach der Regelung für die Kurzparkzone im Ortszentrum. Sie läuft von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die ersten zwei Stunden der Nutzung sind gebührenfrei. Für die dritte und vierte Stunde fallen jeweils ein Euro an und die fünfte bis achte Stunden am Tag kosten jeweils 0,50 Euro. Die Höchstgebühr pro Tag ist auf 5,00 Euro festgelegt. Für 20 Fahrzeuge werden zum Preis von 75,00 Euro Monatskarten verkauft. Diese sind auf ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen beschränkt und berechtigen nicht zur Reservierung eines festen Platzes bzw. gewähren eine Garantie für einen freien Platz im Parkdeck. Über die Ausgabe der Monatskarten entscheidet der Bürgermeister bzw. der von ihm beauftragte Mitarbeiter. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung sowie der Gebührenpflicht wird vom Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern überwacht.

Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Satzungen stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. Das Parkdeck dient mit seinen Wechselparkplätzen dem zeitlich begrenzten Parken. Die Benutzung der Wechselparkplätze ist jedermann nach den Vorgaben dieser Satzung und der dazu erlassenen Gebührensatzung gestattet. Ein Bewachungs- oder Verwahrverhältnis kommt dadurch zu zustande. Geregelt ist, welche Fahrzeuge das Parkdeck benutzten dürfen, das Verhalten bei der Nutzung sowie die Rechte des Marktes Velden als Betreiber der Einrichtung. Die Satzungen liegen im Rathaus Velden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gebührensatzung

Satzung über die Benutzung

 

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