Bekanntmachung zum Wasserrecht - Gehobene Erlaubnis für Einleitungen
von Arnold
Wasserrecht: Einleiten von Mischwasser aus der Mischwasserkanalisation des Marktes Velden in die Große Vils sowie dem Entlastungsbauwerk im Ortsteil Obervilslern in den Lerner Bach durch den Markt Velden
Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 28.12.2016, Az. 23-6323.1-4-5-5384, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abgeschlagenem Mischwasser aus der Mischwasserkanalisation des Marktes Velden in die Große Vils sowie im Ortsteil Obervilslern in den Lerner Bach durch den Markt Velden – Abgabennummern: 196 274 183 996 erteilt.
Der Bescheid zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung sowie dem zugehörigen Planunterlagen liegen ab den 09.01.2017 für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 70 Abs. 1 WHG i.V.m. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Velden, 05.01.2017
Markt Velden
Ludwig Greimel
Erster Bürgermeister