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Bekanntmachung zum Überschwemmungsgebiet Lerner Bach

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Symbolfoto Fotolia Bilddatenbank
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Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets des Lerner Bachs im Landkreis Landshut gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG - in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - vom 14. Februar 2017

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten oder sogar überschritten werden.

Für den Lerner Bach im Landkreis Landshut auf den Gebieten der Gemeinden Altfraunhofen, Baierbach, Neufraunhofen und des Markts Velden wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Lageplänen dargestellt. Der ermittelte Bereich beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Altfraunhofen und endet an der Mündung in den Großen Vilsflutkanal bei Obervilslern, Markt Velden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustandes und nicht um eine veränderbare Planung handelt.

Die überschwemmten Flächen sind im Übersichtslageplan im Maßstab 1 :25.000 flächig blau dargestellt. Dieser und detaillierte Lagepläne im Maßstab 1 : 2.500 können im Landratsamt Landshut und im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25, eingesehen werden.

Das Landratsamt Landshut ist verpflichtet, das vom Wasserwirtschaftsamt ermittelte Überschwemmungsgebiet bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die gesetzliche Fiktion der vorläufigen Sicherung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete.

Die vorläufige Sicherung sichert den Ist-Zustand für den Zeitraum bis weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung und deren räumlichen Umfang eines förmlichen Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung getroffen werden. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren.

Weitere Informationen:

Außerdem werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse

https://www.Ifu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm

im ,,Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.

Velden, 22. Februar 2017

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