Fotolia-Lizenzfoto #

Bekanntmachung

von

Bekanntmachung 

Zweite Satzung des Marktes Velden zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Marktgemeinderat Velden hat am 07. November 2018 aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Velden (BGS-EWS) vom 18. November 2010 beschlossen:

§ 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt EUR 2,30 pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Hinweis:

Bis zum 31. Dezember 2018 beläuft sich die Gebühr auf EUR 2,88 pro Kubikmeter Abwasser.

Die Satzung liegt während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Velden

Zurück