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Bekanntmachung Bebauungsplan Parkdeck Jahnstraße in Velden

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Bebauungsplan „Parkdeck Jahnstraße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)

Erneute Öffentliche Auslegung

Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 26.10.216 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt an der Ecke Jahnstraße – Bahnhofstraße auf dem Gelände des Parkplatzes Jahnstraße in Velden und umfasst das Grundstück Flurnummer 28 und 38 der Gemarkung Velden.

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Parkdeck, Anlagen für Verwaltung (Rathaus), Praxisräume und einem Versammlungsraum (Bürgersaal).

Der vom Marktgemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung und Informationen zum Lärmimmissionsschutz liegen vom 28.07.2020 bis zum 11.08.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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