Bekanntmachung
von Arnold
Bekanntmachung
Wasserrecht;
Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Großen Vils und der Vils von Flusskilometer 66,95 bis 76,680 (Gewässer I. Ordnung) und Flusskilometer 76,68 bis 104,40 (Gewässer II. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinden Velden, Vilsbiburg, Schalkham, Gerzen und Aham im Landkreis Landshut
Um ermittelte Überschwemmungsgebiete ausweisen zu können, müssen diese zunächst vorläufig gesichert und anschließend durch Verordnung festgesetzt werden. Das Überschwemmungsgebiet Große Vils und Vils wurde bereits 2014 vorläufig gesichert und 2019 um zwei weitere Jahre verlängert.
Da dieser Bereich vom Wasserwirtschaftsamt neu berechnet wurde und sich hierbei der Umgriff etwas geändert hat, ist eine neue vorläufige Sicherung erforderlich.
Die neue vorläufige Sicherung ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt durch den Landkreis Landshut bereits erfolgt.
Die Karten können beim Landratsamt Landshut in Papierform eingesehen werden oder über das Internet unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm