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Bekanntmachung

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans

„Bogenbergstraße Erweiterung“ in Velden

Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB).

Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 17.04.2019 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a und § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit Fl.Nr. 979/0 der Gemarkung Ruprechtsberg und liegt in dem freien Bereich zwischen der Bogenbergstraße und Spitzbergstraße.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 23. Dezember 2019 für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden aus. Zudem sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen zu vorliegender Planung verfügbar:

  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut – Boden, Landschaft (angrenzende Ackerflächen, Lärm- Geruchs- und Staubemissionen)
  • Stellungnahme Bayerischen Bauernverbandes – Boden, Landschaft (angrenzende Ackerflächen, Lärm- Geruchs- und Staubemissionen)

Weitere umweltbezogene Informationen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung.

Während der Auslegung können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 Bebauungsplan

 Begründung

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