Bekanntmachung
von Gabi Wegener
Bekanntmachung
Markt Velden und Gemeinde Neufraunhofen
Wasserrecht;
Festsetzung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebieten des Lernerbachs auf den Gebieten der Gemeinde Altfraunhofen, Baierbach und Neufraunhofen sowie des Marktes Velden gemäß § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 und Art. 63 des Bayer. Wassergesetzes -BayWG-
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Lerner Bachs auf den Gebieten der Gemeinden Altfraunhofen, Baierbach, Neufraunhofen und Velden im Landkreis Landshut wurde durch die Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung im Amtsblatt Nr. 26 vom 25.07.2019 des Landkreises Landshut rechtswirksam.
Eine Ausfertigung des Amtsblatts sowie die dazugehörigen Lagepläne können im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden, Zimmer 25 eingesehen werden.
Velden, 08.08.2019