Bekanntmachung
von Arnold
Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebietes der Großen Vils im Landkreis Landshut gemäß Art. 46 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG-
Vom 20.03.2019
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre und Monate haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat sein 1996 ein landesweites Projekt initiiert, in dessen Rahmen nach einheitlichen Methoden die Überschwemmungsgebiete ermittelt werden.
Dafür werden
- die Gewässer und ihre Talräume beflogen und damit das voraussichtlich überschwemmte Gelände vermessen,
- die Gewässer selbst vermessen,
- die Höhe des maßgebenden Hochwassers berechnet und
- die sich daraus ergebenden Überschwemmungsgebiete in Karten dargestellt.
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten oder sogar überschritten werden.
Für die Große Vils im Landkreis Landshut auf dem Gebiet des Marktes Velden, der Stadt Vilsbiburg, der Gemeinde Gerzen und der Gemeinde Schalkham wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustands und nicht um eine veränderbare Planung handelt.
Die überschwemmten Flächen sind in den Übersichtslageplänen M = 1 : 25.000 senkrecht schraffiert und grau eingefasst dargestellt. Diese und detaillierte Lagepläne in den Maßstäben 1 : 2.500 und 1 : 5.000 können auch im Landratsamt Landshut, untere Wasserrechtsbehörde, Zimmer 405 und im Internet auf der Homepage des Landkreises Landshut unter www.landkreis-landshut.de, wobei im Suchfeld „Umweltobjektkatalog“ bzw. „UOK“ einzugeben und anschließend „Überschwemmungsgebiet Große Vils – UOK“ anzuklicken sind, eingesehen werden.
Das Landratsamt Landshut ist verpflichtet, das vom Wasserwirtschaftsamt ermittelte Überschwemmungsgebiet bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung vom 20.03.2014 trat die gesetzliche Fiktion der vorläufigen Sicherung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt galten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete.
Die vorläufige Sicherung sichert den Ist-Zustand für den Zeitraum bis weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung und deren räumlichen Umfang eines förmlichen Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung getroffen werden.
Im Fall des Überschwemmungsgebiets der Großen Vils wird hiermit die Geltungsdauer der vorläufigen Sicherung um zwei weitere Jahre verlängert. Die Verlängerung tritt mit Ablauf der Geltungsdauer der vorläufigen Sicherung am 20.03.2019 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 20.03.2021. Die vorläufige Sicherung endet auch, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt.
Die Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Großen Vils um weitere zwei Jahre wird hiermit bekannt gegeben.
Weitere Informationen:
Weiter werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.