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Bekanntmachung

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Bekanntmachung

Markt Velden und Gemeinde Neufraunhofen

Wasserrecht;

Festsetzung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebieten des Lernerbachs auf den Gebieten der Gemeinde Altfraunhofen, Baierbach und Neufraunhofen sowie des Marktes Velden gemäß § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 63 und Art. 73 des Bayer. Wassergesetzes -BayWG-

Für den Lernerbach auf den Gebieten der Gemeinde Altfraunhofen, Baierbach und Neufraunhofen sowie des Marktes Velden wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Lageplänen dargestellt. Der ermittelte Bereich beginnt bei Baierbach und erstreckt sich bis zu seiner Mündung in den großen Vilsflutkanal bei Obervilslern. Nachdem die vorläufige Sicherung dieses Überschwemmungsgebietes bereits durchgeführt wurde, erfolgt nun die Festsetzung per Rechtsverordnung.

Die dazugehörigen Lagepläne können im Rathaus der VG Velden, Bahnhofstraße 42, 84149 Velden, Zimmer Nr. 25 vom 14.01.2019 bis einschließlich 14.02.2019 eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen können bis spätestens 28.02.2019 erhoben werden.

Falls Einwendungen erhoben werden, so wird ein Erörterungstermin durchgeführt und die Einwendungsführer werden darüber rechtzeitig informiert.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen. Die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Verspätet erhobene Einwendungen bleiben bei der Erörterung und bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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