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Bekanntmachung 

Dritte Satzung zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Velden (BGS-WAS)

vom 12. November 2018

Der Marktgemeinderat Velden hat in der Sitzung vom 07. November 2018 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende dritte Satzung zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 18. November 2010 erlassen:

§1

§10 – Verbrauchsgebühr- erhält folgende Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 0,53 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn

  1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
  2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
  3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 0,53 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wenn kein Zähler eingebaut wird, beträgt die Gebühr für das Bauwasser bei einem Einfamilienhaus EUR 90,-- (netto) und für jedes weitere Geschoß um EUR 30,-- (netto) mehr. Als Geschoss wird jede zusätzliche separate Wohneinheit unabhängig von ihrer Größe gesehen. Sollte die Baumaßnahme über einen längeren Zeitraum laufen, ist spätestens ab Beginn des 25. Monats ab Bereitstellung des Bauwassers bzw. ab Ansaat des Rasens eine Gebührenabrechnung über einen Zähler vorzunehmen. Für gewerbliche Gebäude wird ein Betrag von EUR 115,-- (netto) erhoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Hinweis:

Bis zum 31. Dezember 2018 beläuft sich die Gebühr auf EUR 0,73 (netto) pro Kubikmeter entnommen Wassers.

Die Satzung liegt während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Velden

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