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Sitzungsarchiv Markt Velden

Hunde müssen ab März 2019 an die Leine

© Fotolia Bilddatenbank - Symbolbild
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Einen vor allem in der Wirkung nach außen dicken politischen Brocken haben sich die Markträte auf ihrer letzten Sitzung des Jahres am vergangenen Mittwoch vorgenommen: Auf einen Antrag bei der jüngsten Bürgerversammlung hin wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Ort ab 1. März 2019 angeleint werden müssen. Vorausgegangen war dem Beschluss eine intensive Diskussion, ob eine solche Verordnung wirklichen Schutz für Radfahrer und Fußgänger bringt.

Hundebesitzer und Nicht-Hundebesitzer sind zwei Gruppen der Bevölkerung, die sich nicht immer in gegenseitigem Verständnis zugetan sind. Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben, zumal vor den großen Exemplaren. Und ein von einem frei herumlaufenden Hund angesprungener oder verfolgter Radler wird schwerlich seine Vorliebe für den vierbeinigen besten Freund des Menschen entdecken. So barg die Debatte um eine Anleinpflicht für Hunde von Beginn an jede Menge kontroverses Potential bei ihrer jüngsten Behandlung im Gemeinderat. Der Hintergrund dessen, dass sich die Kommunalpolitik mit diesem Thema beschäftigte, war ein Antrag auf der jüngsten Bürgerversammlung: Darin war zum einen die Anleinpflicht und zum anderen eine Erhöhung der Hundesteuer gefordert worden. Die Sache mit der Steuer hatte der Marktgemeinderat schon auf der vorigen Sitzung abgelehnt mit der Begründung, dass Velden hier ohnehin schon im oberen Bereich liege im Vergleich der Landkreis-Gemeinden.

Eine Entscheidung über die Anleinpflicht war auf der Sitzung am 28. November vertagt worden, um zunächst bei den umliegenden Gemeinden nachzufragen, wie die Sache dort gehandhabt wird. Dazu führte Bürgermeister Ludwig Greimel am Mittwoch aus, dass es in Vilsbiburg, Geisenhausen und Bodenkirchen keine Anleinverordnung für Hunde gebe, nur Taufkirchen habe ein solches Regelwerk. Dies gelte dort auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Ortsbereich, davon erfasst würden Hunde bestimmter Größen und Rassen. „Damit sind wir auch nicht schlauer als zuvor“, meinte der Bürgermeister vor diesem Hintergrund und eröffnete die Debatte.

Was bringt die Regelung?

Darin kristallisierten sich schnell die zwei Lager der Befürworter und Gegner einer Anleinverordnung heraus. Marktrat Josef Gerstl betonte, die Koexistenz von Fußgängern oder Radfahrern mit den Hundebesitzern sollte doch funktionieren, wenn man aufeinander Rücksicht nehme. „Verantwortungsvolle Hundebesitzer haben ihre Tiere sowieso an der Leine und unter Kontrolle. Wer nicht verantwortungsvoll ist, dem ist auch mit einer Verordnung nicht beizukommen“, argumentierte er. Ähnlich schätzte Marktrat Johann Reiter die Sachlage ein: „Verordnungen bringen nur weitere Bürokratie und wir handeln uns als Gemeinde Ärger ein.“ Die Überwachung der Anleinpflicht sei ohnehin praktisch nicht möglich. „Vielleicht sollte man lieber mit Informationen auf die Hundebesitzer einwirken“, regte er an. Dem pflichtete Bürgermeister Ludwig Greimel mit der Prognose bei, dass man auch mit einer Verordnung das generelle Verhalten der Hundebesitzer nicht ändern könne. Markträtin Diana Reichvilser hielt es für sinnvoll, dass Ordnung herrsche bei diesem Thema, deshalb sei sie für eine Anleinpflicht, wie sie bekannte. Allerdings hätte sie die Verordnung lieber als „Gebot“ formuliert, um sie nicht so hart wirken zu lassen. Eduard Poschinger meinte, er wisse aus seinem Bekanntenkreis von vielen Situationen, wo Hunde ohne und mit zu langer Leine auf Fußgänger oder Radfahrer losgerannt seien. Florian Steer fügte an, dass aus jagdlicher Sicht freilaufende Hunde schon ein gewisses Problem darstellen würden. Dritter Bürgermeister Josef Tafelmeier wies darauf hin, dass man mit einer Anleinverordnung rechtlich auf der sicheren Seite sei und auch eine Handhabe gegen unvernünftige Hundebesitzer habe. Allerdings müsse das Regelwerk aus seiner Sicht auch öffentliche Feld- und Waldwege einschließen.

Keine Schilder

Bereits bei der ersten Behandlung des Themas hatte Verwaltungsleiter Thomas Schratzenstaller deutlich gemacht, dass außerorts eine Anleinpflicht rechtlich ohnehin nicht realisierbar sei. Bürgermeister Greimel formulierte als wichtige Voraussetzung für eine Verordnung, dass ihr Geltungsbereich für Hundebesitzer erkennbar und nachvollziehbar sein müsse. Der Vorschlag aus dem Gremium, dieses Anliegen mit Schildern umzusetzen, wurde wegen der damit verbundenen Kosten nicht in Erwägung gezogen. Mit knapper Mehrheit beschloss man im Marktgemeinderat schließlich, ab 1. März 2019 eine Anleinpflicht für Hunde auf „öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen“ zu erlassen.

Dazu wird die Verwaltung im ersten Quartal 2019 über die Presse, das Internet, das Mitteilungsblatt und durch Anschreiben an alle Hundehalter konkret informieren.

 

Bebauungsplan für Bogenbergstraße?

Zu beschäftigen hatte sich das Gremium auf der Sitzung auch mit einem Bauantrag für ein dreispänniges Wohnhausprojekt an der Bogenbergstraße in Velden. Dazu führte Bürgermeister Greimel aus, dass ursprünglich an dieser Stelle des Marktes einmal vorgesehen gewesen sei, die Bogenbergstraße über die aktuell noch freie Fläche bis zur Spitzbergstraße fortzuführen. „Es wird absehbar sein, dass hier noch mehr gebaut werden könnte, deshalb sollten wir einen Bebauungsplan anstreben.“ Dieser Einschätzung schloss man sich im Marktgemeinderat an und beschloss eine entsprechende Abklärung mit den Antragstellern.

Einen formalen Beschluss hatten die Markträte am Mittwoch noch zum Förderprogramm „Innen statt außen“ zu fassen. Damit lege sich die Kommune fest, die Innenentwicklung voranzutreiben, informierte der Bürgermeister. Wenn eine entsprechende Satzung existiere, wirke sich das laut dem Gemeindeoberhaupt auch auf die Fördersätze für den Markt aus, man könne dann auch als Kommune die Neuordnung von Leerstandsbereichen angehen.

Mit einem kurzen Rückblick auf das Jahr 2018 bedankte sich Bürgermeister Greimel für die gute Zusammenarbeit im Marktgemeinderat. Gemeinsam konnte wieder viel vorangebracht werden und im Jahr 2019 stehen viele Aufgaben an. Die gute finanzielle Lage des Marktes Velden bietet dafür die notwendigen Voraussetzungen.

Quelle: Vilsbiburger Zeitung – Lokalteil Velden vom 20. Dezember 2018

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