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Wohngeldreform - mehr Menschen können profitieren

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Der Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu den Wohnkosten wurde erhöht, zudem wurde der Kreis der Berechtigten durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen erweitert. Die Änderung des Bundesgesetzes hat auch Auswirkungen auf die Wohngeldberechtigten im Landkreis Landshut. Wer bereits Wohngeld erhält, für den wurden die Leistungen von der Wohngeldstelle am Landratsamt automatisch neu berechnet. Durch die Reform könnten aber noch mehr Bürger von der staatlichen Leistung profitieren, wozu allerdings ein Antrag erforderlich ist. Bisher ist jedoch noch kein erhöhtes Antragsaufkommen zu verzeichnen, weshalb die Wohngeldstelle auf die verbesserten Leistungen hinweisen will.

Wohngeld gibt es dabei sowohl als Mietzuschuss für Personen, die in einer Mietwohnung leben, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von der Zahl der Personen in einem Haushalt, von deren Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) ab.

Da sich sowohl die durchschnittlichen Einkommen als auch die Wohnkosten entwickeln, wird das Wohngeld regelmäßig überprüft. Zuletzt wurden die Leistungen des Wohngelds im Jahr 2009 angepasst. Mit der Reform, die am 01. Januar 2016 in Kraft trat, wurde dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung getragen. Berücksichtigt werden dabei die Wohnkosten in ganz Deutschland.

Obwohl die allgemeine Mietpreiserhöhung im Landkreis Landshut niedriger ausfällt als der Bundesdurchschnitt, können die Landkreisbürger von den erhöhten Miethöchstbeträgen profitieren. Das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt ist im Bundesdurchschnitt von 113 Euro auf 186 Euro angestiegen.

Vom Wohngeldbezug ist allerdings ausgeschlossen, wer Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält. Mit dem neuen Wohngeld kann jedoch in manchen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Der Antrag auf Wohngeld kann entweder bei der jeweiligen Wohnortgemeinde oder direkt bei der Wohngeldstelle am Landratsamt Landshut gestellt werden. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle persönlich zu den Sprechzeiten des Landratsamts oder unter 0871/408-1888 zur Verfügung.

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