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Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung Bebauungsplan Wohnbebauung an der Industriestraße

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Öffentliche Bekanntmachung 

Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung an der Industriestraße“ in Velden

Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

 

Der Marktgemeinderat Velden hat in seiner Sitzung vom 22.04.2020 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 293/2, 293/3, 293/4, 293/5 und 293/6 der Gemarkung Velden und liegt nördlich des Betriebsgeländes der Firma Schaltbau zwischen der Industriestraße und der Dekan-Maier-Straße.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Errichtung von vier Doppelhaushälften mit je drei Wohneinheiten.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, ab dem 10.09.2020 für die Dauer eines Monats Stellungnahmen zur Bauleitplanung abzugeben. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden und im Internet (www.markt-velden.de) aus. Zudem liegen folgende, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus:

•              Stellungnahme Bund Naturschutz (Gestaltung Vorgärten)

Folgende umweltbezogene Informationen sind zu vorliegender Planung verfügbar:

•              Geotechnischer Bericht

Weitere umweltbezogenen Informationen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung.

Während der Auslegung können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

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