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Erlass einer Vorkaufssatzung

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Der Marktgemeinderat Velden hat in der Sitzung vom 06. September 2017 aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches eine Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) erlassen. Der Geltungsbereich umfasst ein Grundstück in Velden zwischen dem Daimerweg und dem Schulgelände in Velden. Im Geltungsbereich dieser Satzung steht dem Markt Velden ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zu. Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie liegt in der Zeit vom 07. September 2017 10. Oktober 2017 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35 während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

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