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Bekanntmachung Wasserrecht für Große Vils und Lerner Bach

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Einleiten von Mischwasser aus der Mischwasserkanalisation des Marktes Velden in die Große Vils sowie dem Entlastungsbauwerk im Ortsteil Obervilslern in den Lerner Bach durch den Markt Velden

Der Markt Velden beantragte zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus der Mischwasserkanalisation des Marktes Velden in die Große Vils sowie dem Entlastungsbauwerk im Ortsteil Obervilslern in den Lerner Bach.

Die Unterlagen hierfür liegen in der Zeit ab

04.07.2016 für die Dauer eines Monats

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 25 während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Etwaige Einwendungen können beim Markt Velden oder im Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 3. Stock, Zimmer 305, innerhalb der Einwendungsfrist (bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) vorgebracht werden.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt und mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

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