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Bekanntmachung

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Benutzungs- und Gebührensatzung für das Parkdeck Velden

Der Marktgemeinderat Velden hat in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 für das Parkdeck in der Jahnstraße eine Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen.

Die Satzungen liegen in der Zeit vom 08. Januar 2020 bis 10. Februar 2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Bahnhofstraße 42, Zimmer 35 während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Sie sind im Internet unter www.markt-velden.de/Velden/Ortsrecht Markt Velden abrufbar.

Ab dem 15. Januar 2020 sind auf jeder Ebene des Parkdecks die Gebührenautomaten in Betrieb. Mit Hinweistafeln wird auf die Standorte der Parkscheinautomaten sowie die Vorgaben der Nutzung und die Gebührenregelung hingewiesen. Die gebührenpflichtige Zeit orientiert sich an den parkscheibenpflichtigen kostenlosen Zeiten der Kurzparkzone im Veldener Ortszentrum. Somit sind für folgende Tage und Zeiten Gebühren zu entrichten:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die ersten zwei Stunden im Parkdeck sind gebührenfrei.

Für die dritte und vierte Stunde ist jeweils ein Euro zu entrichten. Ab der fünften Stunde kommen jeweils 0,50 Euro pro Stunde dazu. Die Höchstgebühr pro Tag beträgt 5,00 Euro. Weiterhin hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass 20 Monatskarten ohne feste Stellplatzzuordnung zum Preis von EUR 75,00 verkauft werden. Interessenten dafür können sich im Rathaus Velden, Zimmer 34, Telefon 08742-28832, melden. Die Einhaltung der Gebührenpflicht wird vom Zweckverband für Kommunale Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert.

 

Bekanntmachung

Benutzungssatzung

Gebührensatzung

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