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Altstoffsammelstellen wieder geöffnet

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Ab Mittwoch, den 22. April 2020 sind die Altstoffsammelstellen wieder regulär zu den bekannten Zeiten geöffnet. Gebühren werden wieder regulär erhoben. Jedoch dürfen die Anlieferer ab diesem Tag die Sammelstellen nur mit Mund- und Nasenschutz betreten. Anlieferer ohne Mund- und Nasenschutz werden abgewiesen. Ein umgebundenes Halstuch bzw. Schal gilt auch als Mund- und Nasenschutz, wenn dadurch Mund und Nase vollständig bedeckt werden.

Die Einfahrt in die Altstoffsammelstelle ist so geregelt, dass sich nur eine für die Platzwarte überschaubare Anzahl an Fahrzeugen in der Sammelstelle aufhält.

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